Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden geänderten Beschluss:
Das ehemalige Bundessortenamt soll in einem Vorgang an einen Investor veräußert werden.
Die zurzeit gültigen Einschränkungen (BIMA) sind dabei zu berücksichtigen, so dass der Eigentumsübergang ggf. in mehreren Schritten bis zum Jahr 2032 erfolgen kann.
Die für Mischgebiete in der Nähe von Wohngebieten gültigen Grenzwerte (Emissionen) sind mit dem Investor vertraglich zu regeln.
Auf dem Gelände sollen auch Konzepte für altersgerechtes Wohnen entwickelt werden.
Eine Veräußerung ist in einem öffentlichen Bieterverfahren, zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zur Sicherung eines vergabe- und beihilfekonformen Verfahrens durchzuführen.