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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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| Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2026 |
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SI/2026/858 |
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| Ö 4 |
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Kommunale Wärmeplanung der Stadt Sehnde |
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2026/0799 |
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| Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich |
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2020/0770-2 |
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| Ö 6 |
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Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde
hier: Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für einen verkleinerten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp"
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2024/0438-1 |
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| Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 366 "Beekfeld" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2026/0808 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366 „Beekfeld“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt nördlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. |
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10.03.2026 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366 „Beekfeld“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt nördlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 2 | Enthaltung/en |
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19.03.2026 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366 „Beekfeld“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt nördlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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| Ö 8 |
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Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan
hier: Fußverkehrskonzept Sehnde |
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2025/0767 |
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| Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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| Ö 10 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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| Ö 11 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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| Ö 12 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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| N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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| N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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| N 15 |
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(nichtöffentlich) |
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