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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 10.03.2026 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27.01.2026  
SI/2026/858  
Ö 4  
Kommunale Wärmeplanung der Stadt Sehnde  
Enthält Anlagen
2026/0799  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 114 "Eichenkamp", OT Evern, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss mit verkleinertem Geltungsbereich  
Enthält Anlagen
2020/0770-2  
Ö 6  
Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich "Eichenkamp" im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde hier: Beschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für einen verkleinerten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 "Eichenkamp"  
Enthält Anlagen
2024/0438-1  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 366 "Beekfeld" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2026/0808  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366Beekfeld wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt rdlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundscke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

   
    10.03.2026 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366Beekfeld wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt rdlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

 

   
    19.03.2026 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 366Beekfeld wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt rdlich angrenzend am Fuß der Halde und wird im Westen durch den Klein Bolzumer Weg, welcher in den Geltungsbereich einbezogen ist, im Nordwesten durch die Wasseler Straße, im Norden und Nordosten durch die bebauten Grundstücke und unbebauten Grundstücke des in Aussicht genommenen geschützten Landschaftsbestandteils an der Wasseler Straße sowie im Osten durch die bebauten Grundstücke auf der Westseite der Straße „Im Beekfelde“ begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Enthält Anlagen
Umsetzung Verkehrsentwicklungsplan hier: Fußverkehrskonzept Sehnde  
Enthält Anlagen
2025/0767  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 10  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 11  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 12  
"Einwohnerfragestunde"      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sehnde – Fußverkehrskonzept_Präsentation Februar 2026 (13693 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Fußverkehrskonzept_Antrag Grüne - Stellungnahme Verwaltung (1246 KB)