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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 23.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.08.2018
SI/2018/784  
Ö 3  
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Enthält Anlagen
2018/0408  
Ö 4  
Ausweisung Naturschutzgebiet "Hämeler Wald und Sohrwiesen" in den Städten Lehrte und Sehnde, Region Hannover - NSG-HA 236
Enthält Anlagen
2018/0423  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ortsrat Ost empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

c)      Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

d)      Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen,

es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder

Hütehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete

Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen

(abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den

Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine

funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten

Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

Für die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu

einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische

Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von

Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Do, 18.10.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: geändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den nachfolgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „meler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „meler Wald und Sohrwiesen“ NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder tehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zulassen.

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

r die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen: Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 23.10.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die nachfolgenden Beschlüsse zu fassen:

Beschluss:

Die Stadt Sehnde stimmt der Neu-Verordnung über das Naturschutzgebiet „meler Wald und Sohrwiesen“ (Naturschutzgebietsverordnung „meler Wald und Sohrwiesen“ NSG-HA 236) für den Sehnder Bereich mit nachfolgenden Ergänzungen zu:

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 12 Hunde:

Hunde sind im Naturschutzgebiet immer an der Leine zu führen, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder tehund oder von der Polizei eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 8 Entnahme von Pflanzen, Pilzen und Tieren:

Das Pilzsuchen (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 Entwässerungsmaßnahmen:

Im Bereich der Landwirtschaft kann eine funktionierende Dränage bei technischem Defekt ersetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs. 3 Nr.2 Ansitzeinrichtungen:

Es sind auch mobile Einrichtungen aus geeigneten Materialien zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs. 4 Nr. 6 Weidezäune:

r die Schafhaltung gelten auch Knotengitterzäune bis zu einer Höhe von 1,60 m (ggf. höher) als Wolfsschutz als landschaftstypische Weidezäune im Sinne der Verordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Neophyten:

Erläuterung ergänzen:

Eine Beseitigung von Neophytenbeständen kann nicht von den Eigentümern verlangt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

Beschlüsse zu den Empfehlungen des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar:

 

Ackerflächensollen nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Hier genügt der Schutzstatus „Landschaftsschutzgebiet“.

 

Abstimmungsergebnis:

4

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.4 (Bauliche Anlagen):

Die Nutzung der Jagdhütte für ortsansässige Vereine und Verbände soll freigestellt sein.

 

Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimme/n

6

Nein-Stimme/n

3

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.11 (Feuer):

Die Nutzung der bestehenden Feuerstelle bei der Jagdhütte soll weiterhin zulässig sein (Brauchtumsfeuer).

 

Abstimmungsergebnis:

0

Ja-Stimme/n

4

Nein-Stimme/n

5

Enthaltung/en

 

 

§ 5 Abs.7 (Waldkindergarten):

Der Dorfkindergarten Dolgen soll aus umweltpädagogischen Zwecken ein Betretungsrecht für den Wald erhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

§ 4 Abs.1 Nr.8 (Entnahme von Pflanzen und Tieren):

Das Pilzsuchen und das Pflücken von Bärlauch (abseits der Wege) soll in bestimmten Bereichen und Zeiträumen für den Eigengebrauch erlaubt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 01.11.2018    TOP: Ö 19
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 5  
Flurbereinigungsverfahren Billerbach - Rethmar Eigenleistungsanteil der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2018/0422  
Ö 6  
Themenstellungen für die Weiterentwicklung des Sehnder Dialogs
2018/0407  
Ö 7  
Evaluation der Vergabekriterien von Baugrundstücken zur Bebauung in Form von Einzel- und Doppelhäusern
2018/0369  
Ö 8  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 9  
Anfragen an die Verwaltung    
N 10     (nichtöffentlich)      
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 312-5 erneuter Entwurf Begründung (1002 KB)