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Vorlage - 2018/0408  

 
 
Betreff: Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
23.10.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
20.11.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zurückgestellt   
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geschwindigkeit 2011-2017

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Sehnde nimmt das vorliegende Konzept zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Stadt Sehnde zustimmend zur Kenntnis, und beschließt die Anschaffung eines mobilen Messgerätes zur Überwachung des Fließenden Verkehrs (50.000,00 €), sowie eines geeigneten Fahrzeuges (30.000,00 €) für das Haushaltsjahr 2019. Das Equipment für den ruhenden Verkehr wird technisch angepasst.

Unter der Maßgabe, dass interkommunale Vereinbarungen für die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Volumen von 700h/Jahr abgeschlossen werden, ist eine zusätzliche halbe Stelle für den Stellenplan 2019 einzurichten.

 

Ein Dialog-Display für den mobilen Einsatz (3.500,00 €) ersetzt das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay.

 

 

 


Sachverhalt:

Grundsätzlich ist bei jeder straßenverkehrsrechtlichen Regelung auch eine Überwachung notwendig. Ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen reduziert sich die Akzeptanz der Maßnahme erheblich und der gewünschte Regelungseffekt wird nicht erreicht.

 

Nach § 164 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind alle Gemeinden in der Region Hannover für die Überwachung des fließenden und des ruhenden Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

 

Im Zuge der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2018 wurde ein Konzept für die Verkehrsüberwachung in der Stadt Sehnde eingefordert.

In diesem Sinne hat der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt die Schaffung einer Stelle zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs empfohlen, und der Rat der Stadt Sehnde hat dies im Rahmen der Haushaltsplanberatung am 14.12.2017 beschlossen.

 

 

Ruhender Verkehr:

 

Historie/aktuell:

Der ruhende Verkehr wird seit dem 01.07.2005 durch eigene Kräfte der Stadt Sehnde überwacht. Bis zum 31.12.2012 wurde die Aufgabe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Außendienst wahrgenommen. Seit 2011 wurden die Kontrollen zudem EDV-gestützt (inkl. Eingabegerät) durchgeführt. Zuletzt wurden so ca. 650 Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten jährlich mit einem Volumen von rund 7.000 € erfasst.

 

Seit 2013 erfolgt die Überwachung anlassbezogen durch Personal des Fachdienstes Ordnung. Im Jahre 2017 wurden  155 Verwarnungen erstellt;  die Summe der Verwarngelder betrug 2.590,-- €.

 

Die Einnahmen aus den Verwarngeldern erhält die Kommune. Wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit an die Bußgeldbehörde (Region Hannover) abgegeben, verbleiben die Gelder dort.

 

 

Ausblick:

Aus dem Kreise der ILE-Kommunen Börderegion wurde Interesse an einer interkommunalen Zusammenarbeit signalisiert.

In Vorgesprächen wurde der Vorschlag entwickelt, dass Sehnde die Dienstleistung „ruhenden Verkehr“ stundenweise zur Verfügung stellt. Angedacht sind zunächst 400h/Jahr (je zur Hälfte Algermissen und Harsum) beginnend ab 01.01.2019.

 

In dieses Stundenbudget fallen neben der eigentlichen Überwachungstätigkeit auch die sonstigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Überwachung, hierzu gehören unter anderem: An- und Abfahrt, Innendienst (Halterfeststellung, Fahrerübernahme, Anhörung, Geldeingang überwachen, Mahnung, Abgabe an die Bußgeldstellen, etc.), Wahrnehmung von Gerichtsterminen (Zeuge), Stellungnahmen, Rüstzeiten (inkl. Fahrzeug), etc.

 

Die aus den Verwarngeldern generierten Einnahmen erhalten die beteiligten ILE-Kommunen komplett, der Stadt Sehnde werden auf Basis des KGSt-Berichtes 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand 2017/2018) ihre Kosten pauschal erstattet, zuzüglich der EDV-spezifischen Kosten (Lizenzerweiterung & Softwarepflege) und der tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Der Erstattungsbetrag für die vorgenannten 400h/Jahr würde sich auf etwa 20.000,00 € belaufen.

 

Als Stundenansatz für die Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Stadtgebiet Sehnde werden 300h/Jahr (knapp ein Tag pro Woche) berücksichtigt, die ebenfalls alle vorgenannten Tätigkeiten umfassen.

 

Es soll eine feste Sprech- und Servicezeit für den ruhenden Verkehr für alle beteiligten Kommunen eingerichtet werden (zum Beispiel: Do., 16.00 – 18.00 Uhr in Sehnde), in der Bürgerinnen und Bürger ihr Anliegen vortragen können.

 

Die vorhandene EDV kann um weitere Mandanten (Kommunen) erweitert werden, so dass keine Vermischung der Fälle zu erwarten ist.

Die Eingabegerätschaft wäre allerdings auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Für Smartphone und mobilen Drucker sind einmalig ca. 700,00 € zu veranschlagen, die monatlichen Kosten würden sich um rund 18.00 € auf 57,00 € erhöhen.

 

 

 

 

 

 

Fließender Verkehr:

 

Historie/aktuell:

Aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung führt die Region Hannover etwa ein- bis zweimal pro Monat Geschwindigkeitsmessungen in Sehnde durch. Daneben werden Überwachungen anlassbezogen durch die Polizei vorgenommen.

 

Zunehmende Forderungen die Geschwindigkeit regelmäßiger und an mehr Standorten zu überwachen, endeten schließlich in einer interkommunalen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Wennigsen und der Stadt Sehnde. Aufgrund dieser Vereinbarung vom 09.11.2010 wurde durchschnittlich einmal pro Woche (300h/Jahr) die Geschwindigkeit im Bereich der Stadt Sehnde mit einem mobilen Messgerät überwacht. Mittlerweile sind etwa 100 Messstellen im gesamten Stadtgebiet Sehnde eingerichtet und mit Zustimmung der Polizeiinspektion Burgdorf genehmigt.

 

Die mobile Geschwindigkeitsüberwachung wurde insbesondere an Gefahrenstellen wie z.B. Unfallhäufungsstellen und schutzwürdigen Bereichen eingesetzt. Die geplanten Kontrolltage wurden vorab auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

 

Nachdem zunächst eine Überarbeitung der Vereinbarung durch die Gemeinde Wennigsen initiiert worden war, hat der Vertragspartner die Vereinbarung im November 2017 aufgekündigt.

 

Die während der Vereinbarung ermittelten Fallzahlen, sowie die hieraus generierten Einnahmen sind der Anlage zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Sehnde von der Region Hannover als Bußgeldbehörde von den vereinnahmten Buß- und Verwarnungsgeldern 50% bei durch mobile Geräte, bzw. 40 % bei durch stationäre Geräte festgestellten Verstöße erhält.

 

 

Ausblick:

In diversen Gesprächen konnte keine Möglichkeit aufgetan werden, die Dienste einer anderen Kommune für die Überwachung des fließenden Verkehrs in Anspruch zu nehmen. Eine Kommune hat allerdings Interesse an einer „Abnahme“ von 300h/Jahr bekundet.

 

Sofern die Stadt Sehnde die Überwachung des fließenden Verkehrs zumindest wieder auf den Status Quo der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Wennigsen bringen will, wäre somit die Anschaffung von geeigneter Messtechnik (stationär oder mobil) und der Einsatz von eigenem Personal erforderlich.

 

 

Stationäre Überwachung:

Stationäre Geschwindigkeitskontrollen haben zwar den Vorteil, dass sie lückenlos und dauerhaft Wirkung zeigen. Der große Nachteil ist jedoch, dass diese räumlich sehr begrenzt und nur punktuell effektiv sind, da erfahrungsgemäß lediglich im direkten Einzugsbereich der Anlage mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wird. Die Anlagen sind meist gut sichtbar, der Standort bei vielen Verkehrsteilnehmern jedenfalls schnell bekannt und auch in Navigationsgeräten hinterlegt. Zwar pendelt sich die Überschreitungsquote an Ort und Stelle auf einem niedrigen Niveau ein. Es wird jedoch nicht verhindert, dass gleich anschließend wieder zu schnell gefahren wird.

Diese Anlagen sind zwar weniger personalintensiv zu betreuen, werden andererseits mangels ausreichender Kontrollmöglichkeit gerne Gegenstand von Zerstörungsversuchen.

 

Die Anschaffungskosten richten sich nach der Anzahl der Säulen, in denen die Messeinheit Verwendung finden soll, mit einer Säule etwa 125.000,00 €.

 

Ergänzend ist anzuführen, dass der Einführungserlass zur Änderung der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch die Straßenverkehrsbehörden aus dem Jahre 2010 sehr deutlich ausführt, dass vorrangiges Ziel der Geschwindigkeitsüberwachung die Prävention schwerer Verkehrsunfälle sein soll. Aus diesem Grund vertritt die Polizei die Auffassung, dass gerade stationäre Messanlagen grundsätzlich nur in der Nähe von Unfallhäufungsstellen /-linien zum Einsatz kommen sollen. Diese sind (erfreulicherweise) zurzeit innerorts in Sehnde nicht vorhanden.

 

Dieses schließt den Einsatz von mobilen Messgeräten an anderen Stellen natürlich nicht aus.

 

 

Mobile Überwachung:

Die Geschwindigkeitsüberwachung unter Einsatz mobiler Messgeräte veranlasst Verkehrsteilnehmer eher zur grundsätzlichen Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, weil eine Sensibilität dafür erzeugt wird, dass überall und ständig mit Kontrollen gerechnet werden muss. Da die Kontrollen an einzelnen Messstellen wiederholt werden, tritt eine dauerhafte Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmern ein, die auch in die Fläche wirkt.

 

Ein mobiles Messgerät ist sowohl aus einem geeigneten Fahrzeug heraus als auch am Fahrbahnrand vom Stativ aus einsetzbar. Die Einsatzbereitschaft ist je nach Modell recht schnell gegeben.

 

Dies ist insbesondere in Sehnde als Flächenkommune mit einer erforderlichen Abdeckung von 15 Ortsteilen von entscheidender Bedeutung.

 

Mobile Geschwindigkeitskontrollen erfordern eine durchgängige personelle Betreuung. Um diese Zeiten effektiver zu nutzen, ist es angedacht Teilaufgaben des Innendienstes ebenfalls mobil auszugestalten (Laptop, etc.).

 

Die technische Ausstattung für die Messeinrichtung beläuft sich auf etwa 50.000 €. Dazu kommen Investitionskosten in Höhe von ca. 30.000 € für ein geeignetes Fahrzeug.

 

 

Blitzer-Anhänger:

Der sogenannte Enforcement-Trailer stellt eine Verbindung zwischen mobiler und stationärer Geschwindigkeitsüberwachung her.

 

Der Enforcement-Trailer ermöglicht einen relativ autonomen Messbetrieb ohne Personal (etwa 5-6 Tage, je nach Standort). Er lässt sich mit den meisten Kraftfahrzeugen mit Anhängekupplung ziehen, und verfügt über einen eigenen ferngesteuerten Antrieb zum Rangieren im Nahbereich.

Der Anhänger wurde konstruktiv so gestaltet, dass Übergriffe nur wenig Erfolg zeigen.

 

Der Anhänger benötigt einen einigermaßen ebenen, regelmäßig verfügbaren und möglichst unverstellbaren Platz (Randstreifen, Parkplätze), damit die Vorteile des autonomen Messbetriebes greifen.

Von den in Sehnde eingerichteten Messstellen können nur wenige diese Voraussetzungen erfüllen.

 

Ein Einsatz im Außerortsbetrieb ist ohne passive Schutzeinrichtung (Leitplanke) nicht möglich.

 

Die Erfahrungen der Polizeiinspektion Garbsen mit dem Enforcement-Trailer haben gezeigt, dass trotz der konstruktiven Vorkehrungen eine recht hohe Vandalismus-Rate zu verzeichnen ist. Neben tatsächlich physikalischen Übergriffen wird die Messtätigkeit gerne behindert, indem der Messbereich verstellt, verdeckt oder das Gerät bemalt wird.

 

Das Überwachungspersonal benötigt in der Regel einen Führerschein der Klasse BE.

 

Die Messeinheit kann zwar auch mobil auf einem Stativ eingesetzt werden, damit würde aber der eigentliche Zweck ad absurdum geführt werden.

 

Der Anschaffungspreis beläuft sich auf etwa 150.000,00 €. Der Enforcement-Trailer kann auch monatsweise zu einem Preis von rund 8.500,00 € gemietet werden, zzgl. der Schulungskosten.

Auch hier wäre in ein geeignetes Fahrzeug zu investieren.

 

 

Empfehlung:

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Anschaffung eines rein mobilen Gerätes (~50.000,00 €) der Vorzug gegeben werden.

 

Zusätzlich ist ein Messfahrzeug erforderlich, dass je nach Ausstattung mit etwa 30.000,00 € kalkuliert wird.

 

Unter der Maßgabe, dass interkommunale Vereinbarungen für die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Volumen von 700h/Jahr abgeschlossen werden, ist zu prüfen, ob zukünftig eine zusätzliche halbe Stelle in Erwägung gezogen werden sollte. Einerseits kann damit eine Vertretung sichergestellt werden, anderseits werden die technischen Geräte optimaler genutzt.

 

 

Geschwindigkeits-Display:

In der Vergangenheit gab es vermehrt den Wunsch Geschwindigkeits-Displays im Bereich der stärker frequentierten Kreis-, Landes- und Bundesstraßen stationär zu installieren.

 

Derzeit wird in Sehnde ein konventionelles Geschwindigkeits-Display (Sie fahren…) genutzt, dass in der Regel im wöchentlichen Wechsel an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet Sehnde zum Einsatz kommt, die Aufstellung übernimmt der Baubetriebshof.

 

 

Die Unfallforschung des Gesamtverbandes der Versicherer hat Untersuchungen zur Wirksamkeit der unterschiedlichen Displays durchgeführt.

Im Ergebnis ist der Einsatz von Dialog-Displays („Danke“, „Langsam“) ein adäquates Mittel zur Unterstützung der Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen innerhalb von Ortschaften, z.B. vor Einrichtungen für Kinder oder Senioren oder an Fußgängerüberwege. Der Einsatz des Dialog Displays ist nicht geeignet bei der Entschärfung von Unfallschwerpunkten.

 

Diese sensiblen Bereiche befinden sich in Sehnde schwerpunktmäßig abseits des klassifizierten Straßennetzes, bzw. innerhalb von Tempo-30 Bereichen.

 

 

Zur Berücksichtigung einer Vielzahl von sensiblen Einrichtungen wird - analog zu der Geschwindigkeitsüberwachung - vorgeschlagen auf den Einsatz von stationären Geschwindigkeits-Displays zu verzichten, und das vorhandene Gerät durch ein Dialog-Display zu ersetzen.

 

Die Anschaffungskosten für ein Dialog-Display belaufen sich auf rund 3.500,00 €; für ein fest installiertes Gerät (inkl. Stromanschluss) wären etwa 8.000,00 € zu veranschlagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

83.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

83.500,00 €

 

 


Anlage/n:

- Tabelle zur Überwachung des fließenden Verkehrs in der Gemeinde Wennigsen (Deister)

Vereinbarung mit der Gemeinde Wennigsen (Deister)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geschwindigkeit 2011-2017 (199 KB)    
Stammbaum:
2018/0408   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0408-1   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0408-2   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage