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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 31.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung eines zugewählten Mitglieds des Fachausschusses, Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gemäß § 43 in Verbindung mit § 60 des Niedersächsichen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 05.04.2023
SI/2023/022  
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 6  
Information des Fachdienstes Liegenschaftsmanagement zur Umsetzung der geplanten Bauunterhaltungs- und Hochbaumaßnahmen einschließlich Information über zurückgestellte Maßnahmen    
Ö 7  
Sachstandbericht zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der Stadt Sehnde nach § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG)    
Ö 8  
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023 in der Zuständigkeit des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 30.01.2023 hier: Antrag zur Regelung der Zuschüsse an Schützen- und Sportvereine in Höhe der vereinbarten Erbbauzinsen
Enthält Anlagen
2023/0249-1  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Zur Beratung.

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 31.05.2023    TOP: Ö 9
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, dass alle Vereine, mit denen die Stadt Sehnde Erbbaurechtsverträge abgeschlossen hat und abschließen wird, einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Erbbauzinsen erhalten. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Gebäude nicht wirtschaftlich genutzt werden.

 

Unter wirtschaftliche Nutzung fallen nicht, auch wenn nicht dauerhafte Einnahmen aus Vermietungen generiert werden

 

-          Veranstaltungen, die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen (z.B. Jahreshauptversammlungen gemeinnütziger Sehnder Vereine) oder

-          Veranstaltungen des Ortsrats oder

-          Raumvermietungen für private Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern), solange die Summe dieser jährlichen Einnahmen das Vierfache des Erbbauzinses nicht übersteigt.

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 08.06.2023    TOP: Ö 16
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   
Ö 10  
Aufhebung Sperrvermerk der Stelle Hausmeister*in für Wohnungen zur Unterbringung von Asylsuchenden
Enthält Anlagen
2023/0288  
Ö 11  
Zustimmung des Rates als oberste Dienstaufsichtsbehörde nach § 92a NBG zur Verarbeitung von Personaldaten
2023/0287  
Ö 12  
Beschlussfassung über technische Prüfung im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bei der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2023/0257  
Ö 13  
Schulentwicklungen an den Schulstandorten in Sehnde und Rethmar
Enthält Anlagen
2023/0281  
Ö 14  
Zustimmung zum Beitritt der hannIT AöR und Erwerb der notwendigen Geschäftsanteilen an der PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH
Enthält Anlagen
2023/0282  
Ö 15  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 16  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 17  
Schließung der Sitzung    
N 18     (nichtöffentlich)