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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Gremium: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste
Datum: Mi, 10.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:49 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 04.03.2024
SI/2024/376  
Ö 4  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 5  
Zukünftige Veränderungen im Stellenplan
2024/0444  
Ö 6  
Temporäre Erweiterung der Grundschule Rethmar; Errichtung von 2 allgemeinen Unterrichtsräumen
Enthält Anlagen
2024/0436  
Ö 7  
Verzicht bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf den Anhang und Teilrechnungen der Jahre 2020 bis 2022
2024/0423  
Ö 8  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde; hier: Beschlussfassung über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2022 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Sehnde sowie Entlastung der Betriebsleitung
Enthält Anlagen
2024/0440  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

c)      Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.307,34 € wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste    DATUM: Mi, 10.04.2024    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen.

 

Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

  1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.
  3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.307,34  wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 18.04.2024    TOP: Ö 22
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 sowie die Stellungnahme der Betriebsleitung zu diesem Bericht wird gem. § 139 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zur Kenntnis genommen.

2. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2022 wird gem. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Der Betriebsleitung wird nach § 35 EigBetrVO die Entlastung erteilt.

3. Der Jahresüberschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 75.307,34  wird gem. § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023; hier: Unterrichtung gemäß § 117 NKomVG
Enthält Anlagen
2024/0446  
Ö 10  
Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2023 nach Abschluss des Haushaltsjahres
Enthält Anlagen
2024/0445  
Ö 11  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Ankauf einer Grundstückfläche
2024/0443  
Ö 12  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 13  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 14  
"Einwohnerfragestunde"    
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 21     (nichtöffentlich)      
N 22     (nichtöffentlich)