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Auszug - Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-   

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 12
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Die Tagesordnungspunkte 3 bis 10 werden zusammen mit dem Ortsrat Sehnde beraten.
2015/0274-1 Einziehung einer Teilfläche der Straße "Wolfeshorn" in Sehnde, Ortsteil Bolzum gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
-Einziehungsbeschluss-

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0274
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht folgenden Beschluss:

 

 


Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Wolfeshorn“ , Flurstück 305/03 der Flur 3, Gemarkung Bolzum, zur Größe von ca. 24 qm, wird gemäß § 8 NStrG in der zur Zeit gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en