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Auszug - Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 17.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:16 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2024/0547-1 Bebauungsplan Nr. 734 "Neue Grundschule Ilten" mit örtlichen Bauvorschriften, OT Ilten, Stadt Sehnde; hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2024/0547
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3, 4 Abs. 1 u. 2 BauGB

Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird, mit der Ausnahme, der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5), zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0547 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Änderungsbeschluss:

Der Stellungnahme Nr. 005 Punkt 1. „Babauungsdichte“ aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Anlage 2 Seite 5) wird insoweit zugestimmt, dass im WA3 und WA 4 die einschränkende Festsetzung „nur Einzel- und Doppelhäuser“ gestrichen wird und so die „offene Bauweise“ ohne Einschränkung zulässig ist. Die Planzeichnung und die Begründung werden entsprechend angepasst.

 

3. Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 1 (3) und des § 10 (1) des Baugesetz­buches (BauGB) sowie des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ mit örtlichen Bauvorschriften und der unter 2. Angeführten Änderung als Satzung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.

 

Gleichzeitig werden die Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 702 „Osterfeld", Nr. 702A „Osterfeld Ost“ und 1. Änderung, Nr. 720 „Neuer Garten“ sowie Nr. 729 „Erweiterung Sportanlagen Ilten“, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ liegen, aufgehoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en