Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0282-3  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
hier: Haushaltssicherungskonzept 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0282
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.11.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung (offen)   
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
08.12.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung

 


Sachverhalt:

Die Kommunen sind nach § 110 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen, dass die stetige Erfüllung der Aufgaben gesichert ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass der Ergebnishaushalt in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichen sein muss.

 

Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 110 Abs. 6 des NKomVG ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2016 der Stadt Sehnde weist als Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einen Fehlbetrag in Höhe von 3.276.700 € aus. Auch sieht die mittelfristige Finanzplanung der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 Fehlbeträge in einer Höhe zwischen 1,9 Mio. € und 3,6 Mio. € vor. Hinzu kommt, dass sich auch die liquiden Mittel der Stadtkasse sukzessive verringern. Trotz geplanter Darlehensaufnahmen ist nach derzeitigem Stand ab dem Haushaltsjahr 2017 mit der Notwendigkeit der Aufnahme von dauerhaften Kassen- bzw. Liquiditätskrediten zu rechnen.

 

In dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich wieder erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in den künftigen Jahren vermieden werden soll.

 

In den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre 2010 bis 2012, die der Rat bereits festgestellt und beschlossen hat, konnten Überschüsse in Höhe von ca. 7,6 Mio. € erwirtschaftet werden. Hinzu kommt ein voraussichtlicher Überschuss des Haushaltsjahres 2013 von etwa 1,0 Mio. €.

 

Dagegen ist mit Fehlbeträgen für das Jahr 2014 von 0,2 Mio. €, für 2015 mit derzeit ca.
2,7 Mio. € und für 2016 mit rd. 3,3 Mio. € zu rechnen. Unter Berücksichtigung der ausgewiesenen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2017 bis 2019 kann daher nicht mehr von einem „fiktiven“ Haushaltsausgleich durch die Verrechnung mit Überschussrücklagen aus Vorjahren ausgegangen werden und es besteht die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

Von daher werden für das Haushaltssicherungskonzept 2016 folgende Maßnahmen zur Umsetzung für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 vorgeschlagen:

 

Flüchtlingsbetreuung

 

Die Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung werden zu großen Teilen von der Region Hannover erstattet. Nicht erstattet werden die Kosten der Flüchtlingsbetreuung. Hierfür sieht die Vorschlagsliste des Stellenplanes eine Aufstockung auf 4 Vollzeitstellen und zwei zusätzliche Honorarkräfte vor, die auf Grund der zu erwartenden Zuweisungsquoten auch zwingend benötigt werden. Hinzu kommen die Stellen der Sachbearbeitung der Flüchtlingsaufnahme. Die Aufwendungen für dieses Personal beträgt mehr als 450.000 €, wobei es sich hier nur um Personal- und nicht um Sachkosten handelt. Zu Finanzierung dieser Aufwendungen wird von der Region eine Zuschuss in Höhe von etwa 104.500 € gewährt.

 

Da jedoch absehbar ist, dass die Region durch den Bund und das Land erheblich höhere finanzielle Unterstützung erhält, wird eine vollständige Übernahme der Kosten erwartet.

 

Von daher werden zusätzliche Erträge in Form von erhöhten Zuschüssen der Region Hannover in Höhe von ca. 350.000 € erwartet.

 

 

Regionsumlage

 

Nach derzeitiger Einschätzung wird die von den Städten und Gemeinden zu zahlende Regionsumlage für das Jahr 2016 um netto um etwa 20 Mio. € gesenkt. Dies würde für die Stadt Sehnde eine Entlastung von ca. 350.000 € bedeuten.

 

Auch wenn diese Umlagensenkung von der Regionsversammlung beschlossen werden sollte, kann das nicht das Ende der Diskussion bedeuten. Die Region hat im Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss von 50 Mio. € erwirtschaftet, in 2015 wird mit einer schwarzen Null gerechnet und für 2016 ist ein ausgeglichener Haushalt geplant. Aus diesen Gründen ist eine weitere Senkung der Regionsumlage unumgänglich, da es dem Großteil der Kommunen auf Grund der finanziellen Ausstattung nicht möglich ist, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

 

Aus diesen Gründen wird mit einer weiteren Senkung der Regionsumlage gerechnet, die für die Stadt Sehnde einen Minderaufwand von mindestens jährlich 500.000 € bedeutet.

 

 

Realsteuern

 

Auch eine weitere Anpassung der Realsteuerhebesätze nach der letzten Erhöhung im Jahr 2014, ist zur Aufstellung einer ausgeglichenen Haushaltssatzung unumgänglich und muss in eine Haushaltssicherung einfließen. So wird eine Erhöhung von derzeit 460 v.H. bei den Grundsteuern A und B um 40 Prozentpunkte zu den nachfolgend aufgeführten Brutto-Mehrerträgen führen:

 

Grundsteuer A  +   40 v.H = 500 % = +     20 T€

Grundsteuer B  +   40 v.H = 500 % = +   360 T€

 

Ebenfalls wird die Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von derzeit 440 v.H. um 20 Prozentpunkte auf dann 460 v.H. vorgeschlagen. Die führt zu folgenden Brutto-Mehrerträgen:

 

Gewerbesteuer  +   20 v.H = 460 % = +   340 T€

 

 

Bei Umsetzung dieser Vorschläge würden sich die Brutto-Mehrerträge auf rd. 720.000 € belaufen. Nach Neuberechnung der Steuerkraft der Stadt Sehnde mit den Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen würden Netto-Mehrerträge von voraussichtlich 400.000 € p.a. verbleiben.

 

 

Kindertagesstätten

 

Die letzte Gebührenanpassung in Höhe von 10 % erfolgte auf Grund der gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Personal-, der Energie-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten. Die Erhöhung wurde analog auch bei den Kindertagesstätten in freier und kirchlicher Trägerschaft zum 01.08.2013 umgesetzt.

 

Der Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2016 beträgt für die städtischen Kitas, die Kindertagesstätten in freier Trägerschaft  und die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (ohne Tagespflege) zusammen 4,8 Mio. €. Insgesamt beträgt der Zuschuss für den Teilhaushalt 6 Kindertagesstätten und Jugend 5,4 Mio. €. Bei insgesamt 950 Betreuungsplätzen führt das zu einem Zuschussbedarf von etwa 5.100 € jährlich je Betreuungsplatz.

 

Der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze und -zeiten, verbunden mit einem bedarfsgerechten Rechtsanspruch der Eltern auf einen Krippenplatz, hat dazu geführt, dass die Aufwendungen im Bereich des Personals, der Energie-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten  weiter stark gestiegen sind. Verstärkt wird diese Entwicklung durch einen neuen Tarifvertrag im Sozial- und Erziehungsdienst mit einer Lohnsteigerung um durchschnittlich 3,5%. Auf dieser Grundlage ist eine Gebührenerhöhung von 10 % als angemessen anzusehen. Dies führt zu Mehrerträgen von jährlich ca. 78.800 €. Durch die analoge Aufwendung der Gebührenanpassung auch bei den Entgelten der freien Träger von Kindertagesstätten, werden sich auch die Zuschüsse an private und kirchliche Dritte entsprechend verringern.

 

Erhöhung Essensgeld – privatrechtliche Entgelte

Weiterhin ist eine Erhöhung des Mittagessengeldes um 5 % als angemessen anzusehen. Die monatlichen Kosten für ein täglich warmes Mittagessen in den Kindertagesstätten der Stadt Sehnde betragen 40,00 €, bei durchschnittlich 20 Kitatagen im Monat entspricht dies 2,00 € pro Tag. Ein Mittagessen kostet der Stadt Sehnde beim Caterer zwischen 2,10 Euro und 2,50 Euro. Zudem liegt die häusliche Ersparnis der Eltern pro Kind bei einer Mittagsverpflegung zurzeit bei 42,00 € (vgl. Gemeinsame Empfehlung für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII der AGJÄ). Eine Erhöhung um 5 % des Essengeldes entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von 42,00 € pro Monat und damit der häuslichen Ersparnis der Eltern. Dies führt zu Mehrerträgen von jährlich ca. 12.000 €.

 

Insgesamt können mit diesen Gebühren- und Entgelterhöhungen Mehrerträge in Höhe von ca. 90.000 € p.a. erzielt werden.

 

 

Örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern

 

Hundesteuer: Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte Ordnungssteuer. Die letzte Erhöhung dieser Steuer erfolgte im Jahr 1997. Da seitdem die Personal- und Sachkosten erheblich gestiegen sind und zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. die Aufstellung von Hundetoiletten, hinzugekommen sind, wird vorgeschlagen, die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen:

 

 

 

 

Die Steuer wird nach der Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

 

a)      für den ersten Hund       84,00 € (+ 21,00 €)

b)      für den zweiten Hund   108,00 € (+ 33,00 €)

c)      für den dritten Hund und

weitere Hunde   132,00 € (+ 45,00 €)

 

Insgesamt wird diese Anpassung bei konstanter Hundezahl zu Mehrerträgen von 35.000 jährlich führen.

 

Die Steuer für gefährliche Hunde liegt bereits bei 615,00 € und sollte so gerundet werden, dass ein glatter Monatsbetrag herauskommt. Eine echte Erhöhung analog der übrigen Sätze könnte bei einer gerichtlichen Prüfung wegen des Erdrosselungsverbots gekippt werden und sollte nicht erwogen werden. Aktuell ist ein gefährlicher Hund versteuert. Der mit der erhöhten Steuer verbundene Verwaltungsaufwand bis hin zur erfolglosen Vollstreckung ist in der Regel wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Pferdesteuer: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine Pferdesteuer für zulässig erklärt hat, wäre auch die hiesige Einführung denkbar. Erfahrungsgemäß (s. Kampfhundesteuer) ist bei der Einführung allerdings mit mehreren Klagen zu rechnen, deren Abarbeitung ggf. anfänglich die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen dürfte. Bei den derzeit bekannten Reitställen kann davon ausgegangen werden, dass mindestens 300 Pferde veranlagt werden können. Die jetzt bekannten Steuersätze bewegen sich zwischen 100,00 € und 300,00 € je Pferd und Jahr. Bei einer durchschnittlichen Steuer von 200,00 € je Pferd könnte bei 300 Pferden ein zusätzliches Steueraufkommen von 60.000 € jährlich generiert werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept zur Einführung der Pferdesteuer zu entwickeln.

 

Vergnügungssteuer: Durch verschärfte Vorschriften im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ab dem Jahr 2017 ist nicht sicher, was insbesondere mit einer Doppelspielhalle (z.B. in der Mittelstraße) wird, die nach jetziger Kenntnis in der Form nicht mehr zulässig sein wird. Der Betreiber muss voraussichtlich neu organisieren und ggf. erneut investieren (es geht u.a. um eine Höchstmenge von 12 Geräten pro Halle und einen Mindestabstand von 100 m zwischen einzelnen Spielhallen). Eine Erhöhung des Steuersatzes sollte daher aus Gründen der Rechtssicherheit nicht gleichzeitig mit den neuen Regelungen des GlüStV in Kraft treten. Von daher soll auch hier die Verwaltung beauftragt werden, Vorschläge zur Erhöhung der Erträge aus der Vergnügungssteuer nach den neuen Rechtsvorschriften zu erarbeiten.

 

 

Aufgabenkritik

 

In den Jahren 2014 und 2015 wurden die Vorschläge zur Aufgabenkritik unter Bezugnahme auf die Beschlussvorlagen BV/201/0035 in allen Fachbereichsausschüssen ausführlich diskutiert und beraten. Der Rat hat in seiner Sitzung am 30.04.2015 beschlossen, die Ergebnisse der Beratungen zur Aufgabenkritik zur Kenntnis zu nehmen und als Grundlage für die Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2016 zu nutzen.

 

Aus diesem Grund werden folgende Vorschläge zu Mehrerträgen und Minderaufwendungen in Rahmen der freiwilligen Leistungen unterbreitet:

 

Dorferneuerung: Es wird vorgeschlagen, auf die Durchführung von Projekten der Dorferneuerung zu verzichten, die über die Pflichtmaßnahmen hinausgehen (Platzgestaltung, Kreuzungsbereiche etc.) und außerhalb der zentralen Ortskerne liegen sowie bei den Maßnahmen bei denen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden können. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen, die in der mittelfristigen Investitionsplanung enthalten sind:

 

 

Ortsteil Bilm: Umgestaltung „Am Denkmal“   Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 99.400 €

           Weg am südlichen Ortsrand  Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 34.400 €

Ortsteil Ilten: Kreuzungsbereich Schleichgarten  Ersparnis durch Eigenanteil der Stadt 61.700 €

 

Zuschüsse an Real- und Drainverbände: In den vorangegangenen Haushaltssicherungskonzepten wurden die Zuschüsse an Real- und Drainverbände zeitlich begrenzt um 20 % reduziert. Dies wird diesmal nicht vorgeschlagen, sondern es soll festgeschrieben werden, dass die derzeitige Höhe der Zuschüsse zumindest im Finanzplanungszeitraum bis 2019 nicht erhöht werden. Dies bedeutet eine noch nicht berechenbare Entlastung der Haushalte der Folgejahre.

 

Kinderspielplätze: Durch die vorzeitige Aufgabe der zur Schließung vorgesehenen Kinderspiellätze in das Haushaltsjahr 2017 können außerordentliche Erträge für 2017 erzielt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Spielplätze:

 

Spielplatz         Ursprüngliche Aufgabe   vorgezogen auf Haushaltsjahr   außerordentlicher Ertrag

Höver, Im Stiegfeld   2017   2017     85.000 €

Sehnde, Hermann-Löns-Weg  2018   2017     40.000 €

Wehmingen, Vor dem Berge  2018   2017     81.000 €

Ilten, An der Kleewiese   2019   2017     40.000 €

 

Da die außerordentlichen Aufwendungen durch die Spielplatzaufgaben bisher noch nicht veranschlagt sind, kann der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2017 um rd. 250.000 € verbessert werden.

 

Verwaltungskosten: Durch die Überarbeitung der Verwaltungskostensatzung und Neufestsetzung der entsprechenden Kostentarife kann unter Berücksichtigung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein jährlicher Mehrertrag in Höhe von mindestens 20.000 € erzielt werden.

 

Zuschüsse an Musikvereine: Die Musikvereine im Stadtgebiet erhalten einen Pauschalzuschuss von 100 € und zusätzlich 1 € je Mitglied jährlich. Da dies einen vergleichsweise geringen Zuschuss für den einzelnen Verein bedeutet und der Verwaltungsaufwand in Bezug auf die jeweilige Höhe des Zuschusses unverhältnismäßig hoch ist, wird vorgeschlagen, auf die Zuschüsse an Musikvereine zu verzichten. Die Minderaufwendungen betragen damit 2.500 € jährlich.

 

Sportstättenbenutzungsgebühren: In den Jahren 2006 bis 2010 wurden von den Vereinen Kostenbeteiligungen an den Bewirtschaftungskosten der Sporthallen der Stadt Sehnde erhoben. Die Verträge zur Beteiligung waren bis 2010 befristet und wurden nicht verlängert. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Finanzsituation und der gestiegenen Energiepreise der letzten Jahre wäre die Wiedereinführung dieser Kostenbeteiligungen als gerechtfertigt zu betrachten. Die zusätzlich Erträge könnten je nach Regelung und Höhe der Kostenbeteiligung bis zu 50.000 € betragen.

 

Eintrittspreise Waldbad: Die Preise für die Eintrittskarten des Waldbades Sehnde wurden letztmalig nach der Sanierung des Bades im Jahr 2011 angepasst. Derzeit kostet eine Einzelkarte für Erwachsene 2,50 €, eine Jahreskarte für Erwachsene 40,00 € und eine Familieneintrittskarte 60,00 €. Auf Grund der gestiegenen Personal- und Bewirtschaftungskosten des Bades wird eine Erhöhung der Eintrittspreise um 20 % als vertretbar angesehen. Unter Berücksichtigung der Mittelwerte der verkauften Eintrittskarten der letzten fünf Jahre, könnte ein jährlicher Mehrertrag von ca. 5.000 € erzielt werden. Die Preise der Eintrittskarten für Kinder und Jugendliche sollten unverändert bleiben.

 

 

 

 

Essengeldszuschüsse für Mensa KGS und Mensen Grundschulen: Auch die Zuschüsse zu den Mensaessen sind auf den Prüfstand zu stellen. In der Vergangenheit wurden die Preiserhöhungen der Caterer nicht an die Eltern weitergegeben, um den Ausgabepreis für die Essen stabil zu halten. Hier könnte eine prozentuale Bezuschussung in Betracht kommen. Derzeit beträgt der Einkaufspreis für ein Essen in der Grundschule 3,95 €, das mit 1,45 € seitens der Stadt bezuschusst wird. Der prozentuale Zuschuss beträgt also 37 %. Das Mensaessen der KGS kostet im Einkauf 3,50 € und wird mit 0,70 € bezuschusst. Vorgeschlagen wird, den Zuschuss für das Essen in den Mensen der Grundschulen auf 1,15 € (29 %) zu verringern und das Essen an der KGS nicht mehr zu bezuschussen. Auch wird vorgeschlagen, den sogenannten Geschwisterbonus aufzugeben, da hier eine ordnungsgemäße Abwicklung nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand zu leisten wäre. Mit diesen Veränderungen könnten Minderaufwendungen von jährlich etwa 5.000 € zu erreichen sein.

 

Mit diesen Mehrerträgen und Minderaufwendungen von jährlich insgesamt etwa 1,76 Mio. € kann nach heutiger Einschätzung und unter Berücksichtigung der Verrechnung mit der verbliebenen Überschussrücklage für den Zeitraum von 2017 bis 2019 ein Haushaltsausgleich nach § 110 NKomVG dargestellt und das Entstehen neuer Fehlbeträge in den Folgejahren vermieden werden. Auch die geplanten Kreditaufnahmen der genannten Haushaltsjahre würden sich entsprechend verringern.

 

Dies setzt aber voraus, dass der bisherige Sparkurs beibehalten wird. Außerdem ist Grundlage der Gesamtplanung, dass sich die derzeitige positive Konjunkturentwicklung mit den entsprechenden prognostizierten Steuereinnahmen und Finanzausgleichszahlungen fortsetzt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Haushaltsplanberatung

Haushaltsplanberatung

Aufwendungen

Haushaltsplanberatung

Haushaltsplanberatung

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Haushaltsplanberatung

Haushaltsplanberatung

Auszahlungen

Haushaltsplanberatung

Haushaltsplanberatung

 

 


Anlage/n:

./.

 

 

Stammbaum:
2015/0282   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016   Stab Finanzen und Controlling   Beschlussvorlage
2015/0282-1   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Stellenplan 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-2   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Empfehlungen der Ortsräte   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-3   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Haushaltssicherungskonzept 2016   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-4   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Empfehlungen der Fachbereichsausschüsse   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-5   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Beschlussempfehlungen des Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2015/0282-6   Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Beschlussempfehlungen des Verwaltungsausschusses   FD Finanzen   Beschlussvorlage