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Vorlage - 2018/0408-1  

 
 
Betreff: Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2018/0408
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
20.11.2018 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kalk Überwachung_1N

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Sehnde nimmt das vorliegende Konzept zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Stadt Sehnde zustimmend zur Kenntnis, und beschließt die Anschaffung eines mobilen Messgerätes zur Überwachung des Fließenden Verkehrs (50.000,00 €), sowie eines geeigneten Fahrzeuges (30.000,00 €) für das Haushaltsjahr 2019. Das Equipment für den ruhenden Verkehr wird technisch angepasst.

Unter der Maßgabe, dass interkommunale Vereinbarungen für die Überwachung des fließenden und ruhenden Verkehrs im Volumen von 700h/Jahr abgeschlossen werden, ist eine zusätzliche halbe Stelle für den Stellenplan 2019 einzurichten.

Ein Dialog-Display für den mobilen Einsatz (3.500,00 €) ersetzt das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay.

 

 

 


Sachverhalt:

Die in der ursprünglichen Beschlussvorlage bereits kurz ausgeführt, reduziert sich ohne eine entsprechende Überwachung und Ahndung von Verstößen die Akzeptanz von straßen-verkehrsrechtlichen Regelungen und der gewünschte Effekt, die Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr, wird nicht erreicht.

 

Von daher ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nur schwer möglich. Zwar kann die Ausgaben-seite in Abhängigkeit von der gewünschten Qualität bzw. Quantität der Überwachung einiger-maßen verlässlich definiert werden (vorbehaltlich der noch zu tätigenden Beschaffungen und der Personaleinstellung), die Einnahmenseite ist jedoch von dem tatsächlichen Verhalten der Verkehrsteilnehmer abhängig.

 

Wenig Verstöße und damit wenig Ertrag führt bei gleichbleibendem Aufwand zu einem Defizit – hieraus wäre allerdings eine hohe Einhaltungsrate der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen abzuleiten, und impliziert damit ein hohes Maß an Sicherheit und Ordnung.

Ist dagegen die Einhaltungsrate gering, und übersteigt der Ertrag den Aufwand, entsteht zwar ein positiver wirtschaftlicher Effekt, der jedoch aus verkehrlicher Sicht negativ zu bewerten wäre.

 

Um hier vor Beginn der eigenen Überwachungstätigkeit weder in die eine, noch in die andere Richtung zu argumentieren, wurde in der Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt am 23.10.2018 zunächst ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben vorgestellt, wobei die Gegenüberstellung den Aufwand für einen Mitarbeiter mit 39 Wochenstunden berücksichtigt.

 

Auf der Einnahmenseite stehen zunächst die variablen Erträge der Stadt Sehnde aus der Überwachungstätigkeit, die Annahmen beruhen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit (siehe ursprüngliche Beschlussvorlage).

Daneben wird mit fixen (pauschalierten) Erträgen aus der Kooperation mit den anderen Kommunen kalkuliert, für die die Aufgaben erledigt werden sollen.

 

Zwei Kommunen haben bereits die Bereitschaft signalisiert, zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit auch ein dreijähriges Zeitfenster vertraglich mitzutragen.

 

Auf der Ausgabenseite sind die geschätzten Kosten für das mobile Messgerät und das Fahrzeug berücksichtigt.

 

Bei den Abschreibungen wurde die niedersächsischen Abschreibungstabelle (Stand: 29.05.2017) zugrunde gelegt, die für beide Objekte eine zehnjährige Abschreibung vorsieht. Daneben sind in der Folgekostenberechnung noch kalkulatorische Zinsen in Höhe von zurzeit 4% und Overheadkosten von 0,5% zu berücksichtigen.

 

 

Zu dem Messfahrzeug wurden in der Sitzung des Fachausschusses einige Fragen aufgeworfen, die nachstehend beantwortet werden:

 

Wie beschrieben sollen Teilaufgaben des Innendienstes auch in Zeiten des Außendienstes (Überwachung fließender Verkehr) erledigt werden. Hierzu ist neben der technischen Ausstattung auch ein gewisser Anspruch an den Arbeitsplatz (Sitzplatzsituation, Kopfhöhe, Ablagemöglichkeit) zu stellen. Bei dem Fahrzeug wird daher die Anschaffung eines Klein-transporters mit Tisch favorisiert.

 

Das Fahrzeug muss zudem mit nicht getönten Scheiben, einer Klimaanlage und einer motorunabhängigen Standheizung (Dieselbetrieb) ausgestattet sein. Mit diesen Mindest-standards scheidet (zumindest zurzeit) ein Elektroauto aus, da die Batterien eines E-Fahrzeuges nicht für eine dauernde Heizleistung ausgelegt sind.

 

In dem abgefragten Preissegment werden auch andere alternative Antriebstechniken nicht angeboten.

 

Ausgehend von einem derzeitigen Literpreis Diesel von 1,35 € und einem Verbrauch von 7 Litern auf 100 km wären mit den geschätzten 3.000,00 € gut 30.000 km zu erreichen, ein durchaus realistischer Wert bei täglichem Fahreinsatz.

 

 

Das EDV-Programm zur Abwicklung der Überwachung des Ruhenden Verkehrs ist seit 2011 vorhanden und kommt seitdem im Fachdienst Ordnung zum Einsatz. Die monatlichen Kosten für die Stadt Sehnde werden sich nach dem Geräte-Update um 18,00 €, also 216,00 € pro Jahr erhöhen. In dem Gesamtansatz sind ebenfalls die Kosten für zwei weitere Kommunen (pro Mandant in Höhe von 710,00€) enthalten, die jedoch wieder erstattet werden.

 

 

Die Kostengegenüberstellung in der Anlage umfasst den Aufwand für lediglich einen Mitarbeiter. Wird eine weitere halbe Stelle zur Verfügung gestellt (Vertretung, optimierte Gerätenutzung), wäre neben den zusätzlichen Personalausgaben auch der variable Ertrag anzupassen.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

83.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

83.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Tabelle: Überwachung Ruhender und Fließender Verkehr

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalk Überwachung_1N (185 KB)    
Stammbaum:
2018/0408   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0408-1   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2018/0408-2   Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage