Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte wird in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung beschlossen. Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2026 über die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte beraten.
Dabei wurden folgende Änderungen hinzugefügt:
§ 16 Anfragen (1) Jedes Ratsmitglied kann Anfragen, die stadtbezogene Angelegenheiten betreffen, stellen. Wenn diese nach § 4 i) in der Ratssitzung beantwortet werden sollen, müssen sie drei fünf Tage Arbeitstage vor der Ratssitzung bei der/dem Bürgermeister*in oder dem Bürgermeister schriftlich eingereicht sein. Die Anfragen werden von der/dem Bürgermeister*in oder Bürgermeister mündlich oder schriftlich beantwortet. Die Beantwortung ist auf zwei Anfragen je Ratsmitglied beschränkt. Eine Aussprache über die Beantwortung der Anfragen findet nicht statt. Eine Zusatzfrage der/des Fragesteller*in oder des Fragestellers ist zulässig. Die/Der oder der Ratsvorsitzende kann weitere Zusatzfragen zur Sache zulassen.
V. Abschnitt – Papierlose Gremienarbeit
§ 26 Verfahren zur papierlosen Gremienarbeit (1) Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und Ausschussmitglieder arbeiten papierlos mit dem Ratsinformationssystem ALLRIS. Die beratenden, zugewählten Mitglieder in den Ausschüssen erhalten ebenfalls alle Unterlagen über das elektronische Verfahren.
(2) Den Ratsmitgliedern werden unentgeltlich für die Dauer ihrer Ratszugehörigkeit technische Geräte (I-Pads) zur Teilnahme an der papierlosen Gremienarbeit zur Verfügung gestellt. Sofern sich Ratsmitglieder entscheiden, ihre privaten Endgeräte nutzen zu wollen, entfällt diese Ausstattung mit entsprechendem Kostenausgleich.
(3) Die Ortsratsmitglieder sowie Mitglieder der Fachausschüsse erhalten keine technische Ausstattung zur Teilnahme an der papierlosen Gremienarbeit.
(4) Ortsratsmitglieder erhalten für die Nutzung ihrer eigenen digitalen Endgeräte eine einmalig zu zahlende Aufwandsentschädigung. Diese wird bis spätestens drei Monate nach Beginn der jeweiligen Wahlperiode gezahlt. Ortsratsmitglieder, die auch zugleich als Ratsmitglieder tätig sind, erhalten lediglich den einmaligen Pauschalbetrag für Ratsmitglieder. Die Höhe richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung der Abgeordneten, der Ortsratsmitglieder und sonstigen ehrenamtlich Tätigen der Stadt Sehnde.
(5) Zugewählte Ausschussmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß Absatz 3.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte/ Stand 29.09.26
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