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Vorlage - 2026/0865-2  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2026/0865
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
28.10.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
05.11.2026 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung.


Sachverhalt:

Die Ratspost wird seit Ende 2014 elektronisch in Allris bereitgestellt.

 

Dazu wurden den Ratsmitgliedern elektronische Endgeräte (iPads) für die Gremienarbeit zur Verfügung gestellt. Diese sollten nach einem Zeitraum von fünf Jahren aufgrund sich seitens des Herstellers abzeichnender Hinweise zu dann fehlenden (Sicherheits-)Updates ausgetauscht werden. Dieser Zeitraum endet jetzt mit Ablauf der Wahlperiode 2021/2026. Entsprechende Ankündigungen des Herstellers zu den von uns zurzeit verwendeten Endgeräten liegen bisher nicht vor.

 

Für die Anschaffung neuer Endgeräte werden nach derzeitigem Stand Kosten um 28.000 € ausgegangen. Die Endgeräte können aufgrund der vergaberechtlichen Wertgrenzen nicht per Direktvergabe beschafft werden, ebenso gibt es keine Rahmenverträge, aus denen die Endgeräte abgerufen werden könnten. Um die vergaberechtlichen Regelungen einzuhalten, ist eine Einschränkung der Vergabe auf einen spezifischen Gerätetyp oder Hersteller nicht zulässig. Somit kann nicht garantiert werden, dass es sich bei den neuen Endgeräten, wie vorher, um iPads handeln wird.

 

Vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Sehnde wurde daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Zurverfügungstellung der Tablets ab der Wahlperiode 2026/2031 einzustellen und auf in der Regel privat zur Verfügung stehende Endgeräte zu verweisen.

Für die Nutzung der eigenen Endgeräte sollen Mandatsträger*innen eine einmalig zu zahlende Aufwandsentschädigung erhalten. Der Beschluss über die Höhe der Entschädigung wurde, anders als zur grundsätzlichen Regelung einer papierlosen Ratsarbeit in der Geschäftsordnung, in der Ratssitzung am 01.10.2026 bereits gefasst.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.09.2026 empfohlen, den Ratsmitgliedern selbst die Entscheidung zu überlassen, ob private Endgeräte oder weiterhin Geräte von der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 01.10.2026 den diese Angelegenheit betreffenden TOP aufgrund von offenen Fragen nicht behandelt. Daher ist nunmehr zeitnah die weitere Verfahrensweise zu klären, damit ggf. notwendige Beschaffungen angegangen werden können.

 

Die zurzeit von den Mandatsträger*innen genutzten Endgeräte können vorerst weiter genutzt werden. Neue Mandatsträger*innen erhalten die von den nicht mehr dem Rat angehörenden Mandatsträger*innen genutzten Endgeräte zur weiteren Verwendung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2026/0865   Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2026/0865-1   Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2026/0865-2   Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ortsräte   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage