a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt die Beschlussvorlage einschließlich Anlagen zur Kenntnis.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird in der sich aus der Anlage 1 ergebenden Fassung beschlossen.