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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Gremium: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung
Datum: Mo, 23.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 24.09.2015    
Ö 2.1  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.09.2015
SI/2015/195  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 4  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 5  
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sehnde außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) sowie Betriebsabrechnung 2014, Gebührenkalkulation 2016
Enthält Anlagen
2015/0337  
Ö 6  
1. Änderungsvereinbarung Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und Jugendarbeit und 1. Änderungsvertrag Kindertagespflege
Enthält Anlagen
2015/0326  
Ö 7  
Personalgewinnungskonzept
2015/0328  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadtwerke Sehnde GmbH; hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss und Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Enthält Anlagen
2015/0319  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung schlägt vor,               den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

 Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Stadtwerke GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des               Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den               folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

 1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2014 wird                 

               festgestellt.

 

 2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014 Entlastung                                 erteilt.

 

 3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 586.955,55 € wird entsprechend dem                 

                Vorschlag der Geschäftsführung zu 70 %, das sind 410.868,89 €, an die Stadt                                 Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von
     176.086,66 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung    DATUM: Mo, 23.11.2015    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:

 

Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Vertreter bzw. die Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafter-versammlung der Stadtwerke GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des               Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Gesellschafterversammlung den               folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

1. Der Jahresabschluss der Stadtwerke Sehnde GmbH für das Jahr 2014 wird                              

         festgestellt.

 

2. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014     Entlastung                                 erteilt.

 

3. Der Jahresüberschuss in Höhe von 586.955,55 € wird entsprechend dem                              

Vorschlag der Geschäftshrung zu 70 %, das sind 410.868,89 €, an die Stadt                                 Sehnde ausgeschüttet. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von
    176.086,66 € wird der Gewinnrücklage zugeführt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Ernennung von Gerald Lehrke zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bolzum
2015/0306  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
Enthält Anlagen
2015/0282  
N 11     (nichtöffentlich)