a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt:
Die Unterbringung von Asylsuchenden erfolgt weiterhin vorrangig dezentral.
Zur Erhöhung der Unterbringungskapazitäten sollen die Räumlichkeiten des Bundessortenamtes mietzinsfrei angemietet werden. Die für die Unterbringung von Asylsuchenden notwendigen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind auszuführen.
Eine Anmietung weiterer Immobilien, auch von Gemeinschaftsunterkünften, ist vorzunehmen.
Sofern wirtschaftlich vertretbar, wird der Ankauf von Immobilien nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Sehnde.
Die Betreuung und Unterstützung der Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften erfolgt mit externer hauptamtlicher Unterstützung und durch Einbindung des ehrenamtlichen Netzwerkes.
Die Aufwendungen und Finanzierung werden in einem Nachtragshaushaltsplan dargestellt.
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