Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH werden benannt:
Energieversorgung Sehnde GmbH
Der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, die nachfolgend aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH zu benennen.
Gesellschafterversammlung
Vertreter/in der Stadt: ................................... Stellvertreter/in:.............................
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Aufsichtsrat
Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5 Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5 Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet § 138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.
Vertreter/-innen der Stadt:
1. Bürgermeister
2. ......................................................... 3. ……………………………………
4. ......................................................... 5. ……………………………………..