a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 in der mit
der Beschlussvorlage 2021/1034 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt
die Zwischenkalkulation 2021 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2022.
Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.9.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.