TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
"Einwohnerfragestunde" |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 25.03.2025 |
|
|
SI/2025/533 |
|
Ö 4 |
|
|
Spiel-, Bolz- und Sportplatz Chausseestraße
hier: Bau des Spiel-, Bolz- und Sportplatzes Chausseestraße
|
|
|
2025/0641 |
|
Ö 5 |
|
|
Petition zur Verwirklichung eines Asphalt-Pumptracks in Sehnde
|
|
|
2025/0644 |
|
Ö 6 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 816 "Nördlich Reuterwiesen" im Ortsteil Höver, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
|
|
2025/0637 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. |
|
|
|
|
06.05.2025 - Ortsrat Höver |
|
|
Ö 5 - (offen) |
|
|
Beschluss: a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung folgender Punkte, - für die Umsetzung eines Bebauungsplans ist ein paralleler Ausbau einer Kindertagesstätte zwingend erforderlich
- pro Wohneinheit sollten mindestens 2 Parkplätze eingeplant werden
- zudem ist ein barrierearmer Ausbau gewünscht, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen
- auf der Bilmer Straße ist im Bereich der Zufahrt in das Wohngebiet eine Verkehrsberuhigung einzurichten,
den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
13.05.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
|
|
Ö 6 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
20.05.2025 - Rat der Stadt Sehnde |
|
|
Ö 13 - ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der vorhandenen Wohnbebauung auf der Südseite der Straße Güldenbuschweg im Norden, der Kreisstraße 140 im Osten, Grünflächen im Süden und der vorhandenen Wohnbebauung an der Straße Reutergartenweg im Westen ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 816 „Nördlich Reuterwiesen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem in der Anlage beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 26 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
|
Ö 7 |
|
|
Mitteilungen der Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen an die Verwaltung |
|
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
|
|
|
|
Ö 10 |
|
|
"Einwohnerfragestunde" |
|
|
|
|
N 11 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 12 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 13 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
N 14 |
|
|
(nichtöffentlich) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|