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Bezeichnung: |
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt |
Gremium: |
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
Datum: |
Di, 17.06.2025 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
18:00 - 20:20 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Ratssaal des Rathauses |
Ort: |
Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.05.2025 |
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SI/2025/535 |
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Ö 4 |
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50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern", Gemarkung Evern und Dolgen, Stadt Sehnde
hier: Zustimmung zum Entwurf und Beschluss über die Beteiligung
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB |
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2025/0657 |
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Ö 5 |
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Vorstellung des Zielszenarios und der Maßnahmen der Kommunalen Wärmeplanung in Sehnde |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung und 25. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ortsteil Sehnde, Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss |
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2025/0642 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen. |
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26.05.2025 - Ortsrat Sehnde |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Sehnde ist in seiner Sitzung am 26.05.2025 nicht beschlussfähig und kann daher nur ein Stimmungsbild abgeben. b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Stimmungsbild: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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17.06.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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26.06.2025 - Rat der Stadt Sehnde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 u. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt und gemäß den zugehörigen Beschlussvorschlägen beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2025/0642 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Satzungsbeschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ wird in der Fassung, die sich unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses des Rates ergibt, gemäß § 10 BauGB i. V. mit den §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des § 80 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in der jeweils geltenden Fassung als Satzung beschlossen und die zugehörige Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB und die 25. Berichtigung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 25 | Ja-Stimme/n | 4 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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Ö 7 |
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Einziehung von Teilflächen der Straße "Am Ritterbusch" in Sehnde-Haimar, Ortsteil Haimar, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Absicht der Einziehung - |
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2025/0623 |
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Ö 8 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 9 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 10 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 11 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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N 13 |
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(nichtöffentlich) |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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