Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 18.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     "Einwohnerfragestunde"      
Ö 2     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.10.2025  
SI/2025/539  
Ö 4     Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 hier: Empfehlungen der Ortsräte  
Enthält Anlagen
2025/0679-1  
Ö 5     Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027; hier: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes und eines Haushaltssicherungsberichtes  
Enthält Anlagen
2025/0679-2  
Ö 6     Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 hier: Stellenpläne 2026 und 2027  
Enthält Anlagen
2025/0679-3  
Ö 7     Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG  
Enthält Anlagen
2025/0688  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

   
    13.10.2025 - Ortsrat Wassel
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    27.11.2025 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 9     Anfragen an die Verwaltung      
Ö 10     Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 11     "Einwohnerfragestunde"      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)