Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Trägeröffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Es wird der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Fassung zugestimmt Anhang der Begründung) und die Auslegung beschlossen.
16.07.2014 - Ortsrat Sehnde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Es wird der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Fassung zugestimmt Anhang der Begründung) und die Auslegung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
11
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
0
Enthaltungen
22.07.2014 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 8 - (offen)
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Entwurfsbeschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Es wird der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Fassung zugestimmt Anhang der Begründung) und die Auslegung beschlossen.