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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Datum: Di, 21.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 16.00 Uhr eine Exkursion zu den "Höverschen Kippen" statt (festes Schuhwerk ist bitte mitzubringen). Treffpunkt: Südseite Brücke Petersweg an der Bank vor dem Wald Der Tagesordnungspunkt 2 wird gemeinsam mit den Ortsräten Bilm und Höver beraten.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit (Der Vorsitzende des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Hartmut Völksen, eröffnet um 18:05 Uhr die gemeinsame Sitzung der Ortsräte Bilm und Höver und des Fachbereichs-ausschusses Stadtentwicklung. Er stellt für den Fachbereichsausschuss die ord)    
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mergelabbau Holcim AG in den Gemarkungen Höver und Bilm Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2008
Enthält Anlagen
2015/0180  
Ö 3  
Änderung der Führung der Buslinien 371 und 372 und Erstellung der notwendigen Infrastruktur
2015/0198  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 716 "Am Park", 6. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
Enthält Anlagen
2015/0183  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 720 "Neuer Garten", 3. Änderung, im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Örtlichen Bauvorschrift
Enthält Anlagen
2015/0184  
Ö 6  
Einziehung einer Teilfläche der Kirchstraße in Sehnde, Ortsteil Ilten gem. § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) -Einziehungsbeschluss-
Enthält Anlagen
2014/0095  
Ö 7  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) hier: Straßen im Baugebiet "Kälberanger" und "Kleewiese" im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0160  
Ö 8  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0170  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.)

a) Der Ortsrat Rethmar  empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: 1.)Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

- Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

- Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußgängerverkehr –                                                  zu widmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 26.03.2015    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 21.04.2015    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

-Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

-Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

-Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

-Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

-Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

-Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

-Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

-Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußngerverkehr                                                   zu widmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 30.04.2015    TOP: Ö 15
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
1.)

Der Rat  beschließt:

 1.) Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

- Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09; 55/17(teilweise)

- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

- Voigtnder-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung mit den Flurstücken 67/15 (ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf einen 1 m breiten Streifen) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

      Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

 

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

      - und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußngerverkehr   zu widmen.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 9  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0173  
Ö 9.1  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0173-1  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 11  
Anfragen an die Verwaltung    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich FBA-4_21-04-2015_Anlage 1_Stellungnahme Stadt Sehnde (130 KB)