a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienst und Ordnung empfiehlt, den
Beschluss zu c) zu fassen.
b. Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2016 in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung.