Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 09.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2016
SI/2016/363  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters
Enthält Anlagen
2017/0067  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien    
Ö 5  
Ehrung    
Ö 6     Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule
Enthält Anlagen
2017/0057  
Ö 6.1  
Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule
2017/0057-1  
Ö 7     Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0060  
Ö 7.1  
Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde
2017/0060-1  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 19.01.2017 hier: Antrag für den Bau einer Fernwärmeleitung von der Biogasanlage "Am Schnedebruch" bis zum Waldbad Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0062  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0046  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0047  
Ö 11  
Naturschutzgebiet "Hahnenkamp" (NSG-HA 133) Beteiligung im Neuausweisungsverfahren
Enthält Anlagen
2017/0052  
Ö 12  
Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen hier: Energieversorgung Sehnde GmbH
2017/0066  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH werden benannt:

 

Energieversorgung Sehnde GmbH

 

Der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, die nachfolgend aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH zu benennen.

 

Gesellschafterversammlung

 

 Vertreter/in der Stadt: ...................................  Stellvertreter/in:.............................

_______________________________________________________________

 

Aufsichtsrat

 

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5 Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5 Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet § 138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. Bürgermeister

 

2.  .........................................................  3.  ……………………………………

 

4.  .........................................................  5. ……………………………………..

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 09.02.2017    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Als Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Sehnde in der Energieversorgung Sehnde GmbH werden benannt:

 

Energieversorgung Sehnde GmbH

 

Der /die Vertreter/-in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke GmbH wird angewiesen, die nachfolgend aufgeführten Vertreter/-inne/n für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Energieversorgung GmbH zu benennen.

 

Gesellschafterversammlung

 

 Vertreter/in der Stadt: Andrea Gaedecke  Stellvertreterin: Heike Benecke

___________________________________________________________

 

Aufsichtsrat

 

Gem. § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages der Energieversorgung GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 7 Mitgliedern, von denen die Stadtwerke GmbH 5 Mitglieder entsendet. Über die oben geschilderte Vorgehensweise könnten 5 Mitglieder vom Rat benannt werden. Da der Rat nicht direkt entsendet, findet § 138 Abs. 2 NKomVG keine Anwendung, d.h. der Bürgermeister ist nicht kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates.

 

Vertreter/-innen der Stadt:

 

1. Bürgermeister

 

2. Beate Kirchhoff         3. Olaf Kruse

 

4. Hartmut Völksen        5. Klaus Hoffmann

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja-Stimme/n

3

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 13  
Anfragen des Rates an die Verwaltung    
N 14     (nichtöffentlich)