TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
|
|
|
Ö 3 |
|
|
43. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
|
|
2017/0075 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen. |
|
|
|
|
GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 13.03.2017 TOP: Ö 3 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-, 2 Nein-Stimmen
|
|
|
|
|
GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 14.03.2017 TOP: Ö 6 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
|
|
Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
|
|
|
|
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 23.03.2017 TOP: Ö 24 |
|
|
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“ (Teilbereich 1) und auf der Westseite der Dolgener Straße (Teilbereich 2). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 33 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
|
Ö 4 |
|
|
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
|
2017/0076 |
|
Ö 5 |
|
|
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
|
|
2017/0090 |
|
Ö 6 |
|
|
Vorstellung Umbau des Schützenhauses in Evern
hier: Vortrag von der Vereinsvertretung |
|
|
|
Ö 7 |
|
|
Vergabe von Ortsratsmitteln |
|
|
|
Ö 8 |
|
|
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|