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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar
Gremium: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar
Datum: Mo, 13.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Nawo"
Ort: Ost-West-Str. 3, 31319 Sehnde-Dolgen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 3  
43. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0075  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 140 "Im Mühlenfeld" im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2017/0076  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „Mühlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „Mühlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar    DATUM: Mo, 13.03.2017    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „hlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „hlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-, 2 Nein-Stimmen

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 14.03.2017    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 „Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „hlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „hlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 23.03.2017    TOP: Ö 25
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140Im Mühlenfeld“ im Ortsteil Haimar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt am westlichen Rand von Haimar, westlich angrenzend an die Gärtnereiflächen und das Baugebiet „hlenfeld“ mit der Erschließungsstraße „hlenwinkel“. Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Dammstraße" in Sehnde, Ortsteil Haimar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2017/0090  
Ö 6  
Vorstellung Umbau des Schützenhauses in Evern hier: Vortrag von der Vereinsvertretung    
Ö 7  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung