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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 04.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:36 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2018/0424  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
Enthält Anlagen
2018/0425  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Sehnde    DATUM: Mo, 03.12.2018    TOP: Ö 6
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemaligen HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 04.12.2018    TOP: Ö 3
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 13.12.2018    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 4  
Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Sehnde nach § 558d Abs. 2 BGB hier: Qualifizierter Mietspiegel 2019
Enthält Anlagen
2018/0436  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0439  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2018/0440  
Ö 7  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Steinweg" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-
Enthält Anlagen
2018/0448  
Ö 8  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 hier: Empfehlungen der Ortsräte
Enthält Anlagen
2018/0409-2  
Ö 8.1  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 hier: Empfehlungen aller Fachausschüsse
Enthält Anlagen
2018/0409-4  
Ö 9  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 10  
Anfragen an die Verwaltung