TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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Ö 2 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 3 |
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Sanierungskonzept Kapellen |
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2022/0212 |
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Ö 4 |
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Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde |
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2022/0210 |
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Ö 5 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
hier: Produkt 55300 Friedhofs- und Bestattungswesen |
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2022/0175 |
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Ö 6 |
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Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen
hier: Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde |
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2022/0209 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2022/0189 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr.505 "Buchenkamp Süd", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2021/0925 |
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Ö 9 |
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49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2022/0192 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. |
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GREMIUM: Ortsrat Ilten DATUM: Do, 03.11.2022 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 08.11.2022 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 17.11.2022 TOP: Ö 24 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten. Der räumliche Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lage-plänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 734 "Grundschule Ilten", OT Ilten, Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2022/0193 |
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Ö 11 |
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Verlängerung des Regionalmanagements der ILE-Börderegion |
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2022/0180 |
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Ö 12 |
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Änderung Beitragsverfahren und Satzungsmodernisierung des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes (GLV) 52 Mittlere Leine |
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2022/0179 |
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Ö 13 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.10.2022 |
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SI/2022/775 |
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Ö 14 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 15 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 16 |
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Schließung der Sitzung öffentlicher Teil |
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Ö 17 |
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"Einwohnerfragestunde" |
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