Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 08.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
Zusatz: Für die Teilnehmenden an Sitzungen in städtischen Liegenschaften besteht Maskenpflicht. Bis zur Erreichung des Sitzplatzes ist eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Die Tagesordnungspunkte 1-4 werden zusammen mit dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste beraten.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"    
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Sanierungskonzept Kapellen
Enthält Anlagen
2022/0212  
Ö 4  
Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2022/0210  
Ö 5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 hier: Produkt 55300 Friedhofs- und Bestattungswesen
Enthält Anlagen
2022/0175  
Ö 6  
Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen hier: Neufassung der Friedhofsatzung der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2022/0209  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 365 "Südtorfeld West", OT Sehnde, Stadt Sehnde hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0189  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr.505 "Buchenkamp Süd", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Enthält Anlagen
2021/0925  
Ö 9  
49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Grundschule Ilten" im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0192  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 734 "Grundschule Ilten", OT Ilten, Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2022/0193  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a)   Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)   Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)   Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Ilten    DATUM: Do, 03.11.2022    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

1

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 08.11.2022    TOP: Ö 10
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 17.11.2022    TOP: Ö 25
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 734 „Grundschule Ilten“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Für das Gebiet zwischen der Tennisanlage im Nordwesten, landwirtschaftlicher Flächen im Nordosten, Osten (bis zum Knickgraben) und Süden (bis zum Bärenkampsgraben) und der Wohnbebauung „Neuer Garten“ im Südwesten sowie Grünflächen im Nordwesten ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 734 „Grundschule Ilten“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

Ö 11  
Verlängerung des Regionalmanagements der ILE-Börderegion
2022/0180  
Ö 12  
Änderung Beitragsverfahren und Satzungsmodernisierung des Gewässer- und Landschaftspflegeverbandes (GLV) 52 Mittlere Leine
2022/0179  
Ö 13  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.10.2022
SI/2022/775  
Ö 14  
Mitteilungen der Verwaltung    
Ö 15  
Anfragen an die Verwaltung    
Ö 16  
Schließung der Sitzung öffentlicher Teil    
Ö 17  
"Einwohnerfragestunde"