a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
06.07.2015 - Ortsrat Sehnde
Ö 5 - (offen)
Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimmen
15.07.2015 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 13 - (offen)
Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
22.07.2015 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.