a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung istaus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
06.07.2015 - Ortsrat Sehnde
Ö 6 - (offen)
Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimmen
15.07.2015 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Ö 12 - (offen)
Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
7
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
22.07.2015 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung istaus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.