a) Der Ortsrat Müllingen/Wirringen empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Bürger/in: Eckhard Fricke, Müllingen
- Schreiben/E-Mail vom 22.07.2011
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Fricke wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan Nr. 637 bereitet ein Repowering der bestehenden Windenergieanlagen planungsrechtlich vor. Es handelt sich jedoch um einen reinen Angebotsbebauungsplan. Die Realisierung obliegt den Grundstückseigentümern. Die Anregungen und Hinweise sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Landkreis Hildesheim, Kreisentwicklung und Infrastruktur
- Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landkreises Hildesheim wird zugestimmt. Die Hinweise zum RROP des Landkreises Hildesheim werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover
- Schreiben/E-Mail vom 29.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover, wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Bewirtschaftbarkeit der Flächen wird berücksichtigt. Bei baulichen Anlagen, die der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft dienen, sind nur die zulässig, die die Windkraftnutzung nicht beeinträchtigen.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau
- Schreiben/E-Mail vom 07.06.2013 und 11.06.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit werden beim Entwurf berücksichtigt. Die anderen Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
TÖB: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Harzwasserwerke GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Harzwasserwerke GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung wurde ergänzt. Die Anregungen und Hinweise sind weiter ggf. bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Gasunie Deutschland Service GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Gasunie Deutschland Service GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: PLEdoc GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GMBH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Regionalteam Hannover
(über Stadt Sehnde Untere Bauaufsicht/ Untere Denkmalschutzbehörde)
- Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung wurde entsprechend den Anregungen und Hinweisen ergänzt bzw. die Formulierung angepasst.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Schreiben/E-Mail vom 28.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover
- Schreiben/E-Mail vom 30.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.
TÖB: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 (BAIUDBwToeB, ehemals Wehrbereichsverwaltung Nord)
- Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Wehrbereichsverwaltung Nord wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesnetzagentur
- Schreiben/E-Mail vom 22.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen zur Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt. Die Begründung wird hinsichtlich der Abstände und Ausschlusskriterien ergänzt.
2) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:
Öffentlichkeit : Wilhelm Rohlfing, Büro für regenerative Energien, Minden
- Schreiben/E-Mail vom 14.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Rohlfing wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt. Das Baufeld wird redaktionell verschoben um den Abstand zur Richtfunkstrecke zu vergrößern.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau
- Schreiben/E-Mail vom 30.04.2015 und 21.05.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.
TÖB: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
- Schreiben/E-Mail vom 20.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen und Hinweise sind bei der Realisierung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Höhen der Windenergieanlagen ist im Genehmigungs-verfahren eine Einzelfallprüfung erforderlich.
TÖB: PLEdoc GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 13.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GMBH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Schreiben/E-Mail vom 01.04.2015
Beschlussvorschlag:
Siehe Beschlussvorschlag zur Eingabe vom 28.05.2013 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover
- Schreiben/E-Mail vom 22.04.2015
Beschlussvorschlag:
Siehe Beschlussvorschlag zur Eingabe vom 30.05.2013 im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB.
TÖB: Bundesnetzagentur
- Schreiben/E-Mail vom 02.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen zur Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Betreiber von Telekommunikationslinien wurden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren beteiligt.
Die Anregungen und Hinweise beziehen sich inhaltlich auf die Ausführungsebene und sind daher bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Erdgas Münster GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 30.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen zur Erdgas Münster GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Leitung liegt deutlich außerhalb des Geltungsbereichs.
TÖB: DFS Deutsche Flugsicherung
- Schreiben/E-Mail vom 28.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise sind bei der Realisierung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Höhen der Windenergieanlagen ist im Genehmigungs-verfahren eine Einzelfallprüfung erforderlich.
TÖB: Stadt Laatzen
- Schreiben/E-Mail vom 30.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Stadt Sehnde wird zugestimmt. Der Hinweis zum Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenschutz ist in den Planunterlagen aufgenommen worden. Die weiteren Hinweise sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 (BAIUDBwToeB)
- Schreiben/E-Mail vom 13.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der BAIUDBwToeB wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: TenneT TSO GmbH
- Schreiben/E-Mail vom 27.04.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der TenneT TSO GmbH wird zugestimmt. Die Begründung ist um die Hinweise ergänzt worden.
3) Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 635 „Wirringer Berg“ mit Örtlichen Bauvorschriften und auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.