Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Do, 26.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Pflichtenbelehrung gem. § 43 NKomVG hier: Herr Christoph Huch    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 16.10.2014
SI/2014/124  
Ö 4  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 5  
Spielplatzkonzept 2015 für die Ortslage Rethmar
Enthält Anlagen
2015/0149  
Ö 6  
Unterbringung von Asylsuchenden - ohne Drucksache    
Ö 7  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Straßen im Baugebiet "Rethmar-Süd" und die Straßen "Vor dem Dorf" und im Baugebiet "Salzburg" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
Enthält Anlagen
2015/0170  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.)

a) Der Ortsrat Rethmar  empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: 1.)Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

- Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

- Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußgängerverkehr –                                                  zu widmen.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Do, 26.03.2015    TOP: Ö 7
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

   
    GREMIUM: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht    DATUM: Di, 21.04.2015    TOP: Ö 8
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

1.)die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

-Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09;  

            55/17(teilweise)

-Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

-Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

-Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

-Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

-Voigtländer-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

-Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

-Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung

            mit den Flurstücken 67/15(ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf

            einen 1 m breiten Streifen ) und 65/60, 65/62,  65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

                               Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

                          -       und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußngerverkehr                                                   zu widmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 30.04.2015    TOP: Ö 15
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
1.)

Der Rat  beschließt:

 1.) Die Straßen in der Gemarkung Rethmar, Flur 11

 

- Rohrbeckweg   mit den Flurstücken  15/14, 68/21, 55/47,56/01, 15/06, 68/06, 55/09; 55/17(teilweise)

- Von-Rutenberg-Anger mit den Flurstücken 56/02, 15/05, 68/04, 55/07, 55/28

- Von-Uslar-Weg mit den Flurstücken 56/42 ; 56/16(teilweise)

- Blanckeweg mit dem Flurstück 56/18

- Sonnenbergweg mit dem Flurstück 55/27; 55/17(teilweise)

- Voigtnder-Weg mit dem Flurstück 65/63 (teilweise)

- Eltz-Weg mit den Flurstücken 65/63 (teilweise); 65/64

- Gutsstraße, im Norden von Einmündung Seufzerallee bis zum südl. Ende der Bebauung mit den Flurstücken 67/15 (ohne Grünstreifen westl.des Straßenraumes, bis auf einen 1 m breiten Streifen) und 65/60, 65/62, 65/66, 65/68

 

 

2.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 15

      Vor dem Dorf mit dem Flurstück 73/12

 

3.) die Straße in der Gemarkung Rethmar, Flur 6

     Salzburg (Baugebiet) mit den Flurstücken 198/23, 198/25, 198/26, 198/29,  

     199/52, 199/63, 199/67

 

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr

      - und das Wegeflurstück zum Eltz-Weg 65/56

beschränkt auf den Fußngerverkehr   zu widmen.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Vergabe von Ortsratsmitteln    
Ö 9  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
N 10     (nichtöffentlich)