TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2016 |
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SI/2016/363 |
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Ö 3 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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2017/0067 |
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Ö 4 |
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Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien |
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Ö 5 |
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Ehrung |
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Ö 6 |
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Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule |
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2017/0057 |
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Ö 6.1 |
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Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule |
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2017/0057-1 |
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Ö 7 |
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Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde |
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2017/0060 |
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Ö 7.1 |
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Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde |
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2017/0060-1 |
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Ö 8 |
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Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 19.01.2017
hier: Antrag für den Bau einer Fernwärmeleitung von der Biogasanlage "Am Schnedebruch" bis zum Waldbad Sehnde |
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2017/0062 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss |
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2017/0046 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 30.01.2017 TOP: Ö 10 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 8 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 31.01.2017 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 09.02.2017 TOP: Ö 9 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der
Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss |
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2017/0047 |
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Ö 11 |
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Naturschutzgebiet "Hahnenkamp" (NSG-HA 133)
Beteiligung im Neuausweisungsverfahren |
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2017/0052 |
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Ö 12 |
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Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen
hier: Energieversorgung Sehnde GmbH |
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2017/0066 |
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Ö 13 |
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Anfragen des Rates an die Verwaltung |
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N 14 |
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(nichtöffentlich) |
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