Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 09.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 15.12.2016  
SI/2016/363  
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
2017/0067  
Ö 4  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien      
Ö 5  
Ehrung      
Ö 6     Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule
Enthält Anlagen
2017/0057  
Ö 6.1  
Antrag der Grundschule Höver zur Errichtung einer offenen Ganztagsschule  
2017/0057-1  
Ö 7     Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0060  
Ö 7.1  
Standortentscheidung für den Ersatzbau einer Sporthalle und den Erweiterungsbau Klassenräume an der KGS Sehnde  
2017/0060-1  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 19.01.2017 hier: Antrag für den Bau einer Fernwärmeleitung von der Biogasanlage "Am Schnedebruch" bis zum Waldbad Sehnde
Enthält Anlagen
2017/0062  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2017/0046  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

   
    30.01.2017 - Ortsrat Sehnde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    31.01.2017 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    09.02.2017 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 353 "Kleines Öhr" mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB - Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2017/0047  
Ö 11  
Naturschutzgebiet "Hahnenkamp" (NSG-HA 133) Beteiligung im Neuausweisungsverfahren  
Enthält Anlagen
2017/0052  
Ö 12  
Von der Stadt Sehnde zu besetzende Stellen in Unternehmen, Zweckverbänden sowie Verbänden und Vereinen hier: Energieversorgung Sehnde GmbH  
2017/0066  
Ö 13  
Anfragen des Rates an die Verwaltung      
N 14     (nichtöffentlich)