TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde, Bereich "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2018/0424 |
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Ö 3 |
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Bebauungsplan Nr. 355 "Sehnde-Ost", Ortsteil Sehnde
hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich |
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2018/0425 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 03.12.2018 TOP: Ö 6 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemaligen HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 04.12.2018 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss „Stadtentwicklung und Umwelt“ empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 13.12.2018 TOP: Ö 12 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ mit neuem erweiterten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen und Nordwesten durch die Bebauung des Gewerbegebiets „Borsigring“ im Süden durch die Peiner Straße (B65), im Osten und Nordosten durch die Kommunale Entlastungsstraße begrenzt. Die östlichste Fläche des ehemalige HASTRA-Geländes an der B65 ist in den Geltungsbereich einbezogen worden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 355 „Gewerbegebiet Sehnde – Ost“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 32 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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Ö 4 |
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Qualifizierter Mietspiegel für die Stadt Sehnde nach § 558d Abs. 2 BGB
hier: Qualifizierter Mietspiegel 2019 |
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2018/0436 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Erneuter Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2018/0439 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 342 "Sehnde Nord II", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2018/0440 |
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Ö 7 |
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Einziehung einer Teilfläche der Straße "Steinweg" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)
-Absicht der Einziehung-
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2018/0448 |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
hier: Empfehlungen der Ortsräte |
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2018/0409-2 |
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Ö 8.1 |
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
hier: Empfehlungen aller Fachausschüsse |
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2018/0409-4 |
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Ö 9 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 10 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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