a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH
erteilt der Rat der Vertreterin der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, der Feststellung des Jahresabschlusses der
Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS), dem Beschluss des Aufsichtsrates über die
Gewinnverwendung der EVS sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsführung zuzustimmen und der Vertreterin der Stadt Sehnde in der
Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der
Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.