a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss zu den Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Stellungnahmen der Ergänzungssatzung „Am Peiner Wege“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Dolgen wird, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0720 aufgeführt, zugestimmt. Die aufgeführten Beschluss-vorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2020/0720 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB), aufgrund des § 84 Abs. 3, 4 und 6 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die als Anlage 3 beigefügte Ergänzungssatzung „Am Peiner Wege“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Dolgen als Satzung und die Begründung dazu.