Auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden besteht beim Bewegen Maskenpflicht. Deshalb werden Sie gebeten, bis zum Erreichen Ihres Sitzplatzes einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Beschluss: Ein Beschlussvorschlag wird von der Verwaltung nicht unterbreitet. Er ist in den politischen Beratungen zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine Ergänzungsvorlage zu erstellen.