a) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
28.05.2024 - Ortsrat Müllingen-Wirringen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: a) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
4
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
3
Enthaltung/en
11.06.2024 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis:
9
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
0
Enthaltung/en
20.06.2024 - Rat der Stadt Sehnde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.