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Tagesordnung - Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt
Gremium: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
Datum: Di, 11.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:03 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Klimazentrum Sehnde
Ort: Boltessemstr. 2, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.05.2024  
SI/2024/275  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Quartierskonzept Bolzum-Wehmingen - Bericht der Klimaschutzagentur      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Windpark Müllingen-Wirringen - Vorstellung der Planungen durch die Juwi GmbH      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 637 "Wirringer Berg West" mit Örtlichen Bauvorschriften hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens  
Enthält Anlagen
2024/0465  
Ö 7  
Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten", hier: Festlegung Stadtumbaugebiet "Neue Mitte Sehnde" gemäß § 171b BauGB  
Enthält Anlagen
2024/0472  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung für das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestaltenist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.

 

2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.

 

3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

   
    10.06.2024 - Ortsrat Sehnde
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung r das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.

 

2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.

 

3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

2

Enthaltung/en

 

   
    11.06.2024 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die Beschlüsse zu d) zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung r das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.

 

2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.

 

3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    20.06.2024 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Innenstadtkonzept in Verbindung mit dem Biodiversitätskonzept als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept fortzuschreiben. Die Anmeldung r das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung Lebenswerte Quartiere gestalten ist auf dieser Grundlage bei der Programmbehörde für das Programmjahr 2025 einzureichen.

 

2. Die Festlegung des Stadtumbaugebietes Neue Mitte Sehnde“ gemäß § 171b Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grundlage des Innenstadtkonzeptes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen.

 

3. Der Rat verpflichtet sich, entsprechende Haushaltsmittel zu gegebener Zeit in die Haushaltsplanung einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 216 "Großes Backhausfeld" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.02.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplans  
Enthält Anlagen
2023/0338  
Ö 9  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Nordstraße" in Sehnde gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) -Einziehungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
2024/0469  
Ö 10  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 11  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 12  
Schließung der Sitzung      
Ö 13  
"Einwohnerfragestunde"      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 4 FA-4_ 35. Sitzung 11-06-2024 Präsentation Quartierskonzept-Zwischenbericht (1794 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 5 FA-4_ 35. Sitzung 11-06-2024 Präsentation Repowering WEA in Wirringen (1392 KB)