a) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu c) zu
fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt den vorliegenden Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gem. §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII sowie die dazugehörige Zusatzvereinbarung und Ergänzende Vereinbarung rückwirkend zum 1.1.25.