Beschluss:
Die Grundflächenzahl (GRZ) für das Allgemeine Wohngebiet (WA) des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 342 „Sehnde Nord II“ wird von 0,25 auf 0,3 angehoben.
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich einer erforderlichen Beschaffung von Ausgleichsflächen und deren Herrichtung sind von den Grundstückseigentümer*innen zu tragen, deren private Grundstücke sich in dem Gebiet des Bebauungsplans „Sehnde Nord II“ befinden.
Berechnungsgröße für die Kostenanteile ist die jeweilige Grundstücksgröße (m² der privaten Flächen). Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme ist, dass die Grundstückseigentümer*innen vorab eine Übernahmeerklärung über die Kostenbeteiligung abgeben. Zudem ist durch die Verwaltung eine Sicherungsleistung in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten einzufordern.
Die Verwaltung wird zunächst die Vereinbarungen mit allen Grundstückseigentümer*innen abschließen. Sobald alle Vereinbarungen und die Schätzung der Gesamtkosten vorliegen, wird der Verwaltungsausschuss darüber nochmals beschließen. Erst danach wird das Verfahren zur Änderung des B-Plan „Sehnde Nord II“ umgesetzt.