a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt den Beschluss zu d)
b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d)Der Rat beschließt: Die Teilfläche der gewidmeten Straße „Kirchstraße“ , Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten , zur Größe von ca. 130m² wird , wie in der Vorlage dargestellt, gemäß § 8 NStrG in der z.Zt. gültigen Fassung, als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen, weil diese Teilfläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich ist.