Flurbereinigungsverfahren Sehnde Nord
Hier: Widerspruch der Stadt Sehnde vom 19.05.2017 gegen den
Flurbereinigungsplan
Fortführung / Einstellung des Widerspruchsverfahrens
Der Widerspruch vom 19.05.2017 gegen das Flurbereinigungsverfahren „Sehnde Nord“ wird zurückgezogen.
Voraussetzung ist die Ausweisung eines eigenständigen Flurstückes von mindestens 5 m Breite, um zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit offen zu lassen, in weiteren Gesprächen mit dem Eigentümer die Anlage des Weges weiter zu verfolgen. Auf dieser Fläche ist ein Randstreifen und eine Heckenpflanzung vorzunehmen.
GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 26.09.2019 TOP: Ö 20.1
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Widerspruch vom 19.05.2017 gegen das Flurbereinigungsverfahren „Sehnde Nord“ wird zurückgezogen.
Voraussetzung ist die Ausweisung eines eigenständigen Flurstückes von mindestens 5 m Breite, um zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit offen zu lassen, in weiteren Gesprächen mit dem Eigentümer die Anlage des Weges weiter zu verfolgen. Auf dieser Fläche ist ein Randstreifen und eine Heckenpflanzung vorzunehmen.