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Betreff |
Vorlage |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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Ö 3 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.03.2021 |
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SI/2021/664 |
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Ö 3.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 06.05.2021 |
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SI/2021/631 |
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Ö 4 |
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Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung |
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Ö 5 |
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31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben
- Feststellungsbeschluss |
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2021/0996 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mo, 06.09.2021 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 1 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 14.09.2021 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 1 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 23.09.2021 TOP: Ö 28 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschlüsse: 1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB sowie aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2, sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 2 und 4 werden beschlossen. Die Anlagen 2 und 4 zur Beschlussvorlage 2021/0996 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: 24 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 4 | Enthaltung/en |
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 31. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Nördlich Osterkamp“, Ortsteil Rethmar, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis: 24 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 4 | Enthaltung/en |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 213 "Nördlich Osterkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Äußerungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2021/0997 |
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Ö 7 |
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Antrag der SPD Fraktion Rethmar vom 13.08.2021 für die Umsetzung einer ökologischen Vernetzung der Landschaft in der Gemarkung Rethmar |
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Ö 8 |
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Aussprache über die am 06.05.2021 durchgeführte Ortsbegehung, laut Anlage |
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Ö 9 |
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Vergabe von Ortsratsmitteln |
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Ö 10 |
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Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung |
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