a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt der Beschluß zu d) 
b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) 
c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d)Der Rat  beschließt: Es ist beabsichtigt, das Flurstück 222/8 der Flur 6 Gemarkung 
            Rethmar, derzeitig als Teilfläche der Verkehrsfläche der Poststraße zur Größe von 68 
           m², gem. § 8 NStrG einzuziehen.
           Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.