a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
- Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:
TÖB Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover aha, lfd. Nr. 1
- Schreiben vom 29.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, wird zugestimmt.
TÖB Region Hannover, Team Städtebau, lfd. Nr. 24
- Schreiben vom 27.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Städtebau, wird zugestimmt.
TÖB Deutsche Telekom Technik GmbH, lfd. Nr. 11
- Schreiben vom 02.05.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.
TÖB Vodafone Kabel Deutschland GmbH, lfd. Nr. 19
- Schreiben vom 22.04.2016
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zugestimmt.
- Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB:
Öffentlichkeit: Stellungnahme B1
- Schreiben vom 23.03.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen von B1 wird zugestimmt.
TÖB Region Hannover, Team Städtebau
- Schreiben vom 28.03.2017
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Städtebau, wird zugestimmt.
3. Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 212 „Bergfeld“, 1. Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu.