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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 21.02.2017 |
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SI/2017/580 |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 14.03.2017 |
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SI/2017/581 |
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Ö 3 |
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Machbarkeitsstudie Siedlungsentwicklung Rethmar 2030
ohne Beschlussvorlage
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Ö 4 |
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42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar in der Gemarkung Rethmar der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
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2017/0109 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen. |
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mi, 26.04.2017 TOP: Ö 5 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: 1.Der Ortsrat Rethmar beschließt bei der weiteren Entwicklung Folgendes zu beachten: Allgemein: - Die Erschließung der Baugebiete muss direkt von der B65 auch als Baustraße während der Erschließung erfolgen.
- Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sind in den Baugebieten bzw. in der Gemarkung Rethmar durchzuführen.
- Zur Auflockerung des Straßenbildes sind Bauminseln und Bäume einzuplanen.
- Die Maßnahmen sollen in mehreren Bauabschnitten in den nächsten 15 bis 20 Jahren moderat umgesetzt werden.
Östliches Baugebiet - Als Lärmschutz für die Wohnbebauung und um Wohnortnahes Arbeiten zu ermöglichen, sollen an der Hauptstraße Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
- Gegenüber dem Feuerwehrübungsplatz sind Parkplätze anzulegen. Dadurch wird die Parkplatzsituation im Osterkamp rund um die Schule verbessert.
- Bei der Straßenplanung ist der Gehweg besonders zu berücksichtigen (Schulwegsicherung!)
- An der Bushaltestelle „Vor dem Dorf“ ist eine Lichtsignalanlage zu installieren.
Westliches Baugebiet - Die Bebauung soll der vorhandenen Bebauung in Größe und Gestaltung angepasst werden.
- Zusätzlich zur Erschließung über die Hauptstraße (B65) sollen Backhausfeld, Amalienhof (Nord und Süd) und der Rohrbeckweg für innerörtlichen Verkehr geplant werden.
- Am Friedhof sind Parkmöglichkeiten zu schaffen.
- Das Gelände des Bundessortenamtes ist in die Planungen einzubeziehen.
- Eine Wertstoffsammelstelle soll errichtet werden.
Um einer zu rasanten Entwicklung vorzubeugen, ist die Entwicklung im Osten frühestens zu beginnen, wenn 50 % der Flächen im westlichen Bereich vermarktet sind. Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2.Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen und östlichen Ortsrand des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 7 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 02.05.2017 TOP: Ö 4 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Beschluss: Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 1. Antrag zur Änderung des Geltungsbereichs Der westliche Teilbereich ist um zwei östlich angrenzende Flächen am Friedhof zu erweitern und der östliche Teilbereich ist aus dem Geltungsbereich herauszunehmen. Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
2. Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans mit geänderten Geltungsbereich für den Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am westlichen des Ortsteiles Rethmar und grenzt südlich an die Hauptstraße (B 65). Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde DATUM: Do, 18.05.2017 TOP: Ö 7 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: (offen) |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld", 1. Änderung, mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde
hier:
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Prüfung und Auswertung der eingegangenen Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) BauGB
- Satzungsbeschluss |
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2017/0107 |
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Ö 6 |
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41. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Höver Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise
- Feststellungsbeschluss |
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2017/0102 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. 815 "Südwiese" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB |
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2017/0106 |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan Nr. 312 "Ortskern Neu", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung gem. § 4 BauGB |
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2017/0108 |
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Ö 9 |
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Grunderneuerung von Bushaltestellen-/ Wartehallen im Stadtgebiet Sehnde
Hier: Planung für das Jahr 2018
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2017/0122 |
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Ö 10 |
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Mitteilungen der Verwaltung |
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Ö 11 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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N 12 |
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(nichtöffentlich) |
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