a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen,
b) der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Die Aufwandsspaltung gem. § 7 sowie die Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) werden in folgendem Ortsteil und folgendem Teilstück der angegebenen Straße gefasst:
Müllingen, "Hasselweg", zwischen „Müllinger Str. (K 147)“ und „Bokumer Str.“, gem. Anlage