Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt Sehnde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
Gremium: Rat der Stadt Sehnde
Datum: Do, 27.11.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
"Einwohnerfragestunde"      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30.10.2025  
SI/2025/504  
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters  
Enthält Anlagen
2025/0744  
Ö 5  
Berichte der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder sonstiger Gremien      
Ö 6     Einrichtung von Betriebskitaplätzen in der Kindertagesstätte Rethmar  
2025/0711  
Ö 6.1  
Einrichtung von Betriebskitaplätzen in der Kindertagesstätte Rethmar  
2025/0711-1  
Ö 7     Außerordentliche Kündigung Betriebsführungsvertrag Förderverein der Kindertagesstätte Spatzennest Sehnde e.V. / Familienwerk Sehnde e.V.  
Enthält Anlagen
2025/0735  
Ö 7.1  
Außerordentliche Kündigung Betriebsführungsvertrag Förderverein der Kindertagesstätte Spatzennest Sehnde e.V. / Familienwerk Sehnde e.V.  
2025/0735-1  
Ö 8  
Bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungszeiten Krippe Berliner Straße  
2025/0736  
Ö 9  
Einziehung von Teilflächen der Straße "Hinterstraße" in Sehnde-Wassel, gem. § 8 NStrG  
Enthält Anlagen
2025/0688  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße“ in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

   
    13.10.2025 - Ortsrat Wassel
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
a) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

 

Abstimmungsergebnis:

7

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    18.11.2025 - Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

   
    27.11.2025 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgende Beschlüsse:

1. Der Rat beschließt einen Teil des Flurstücks 302/3 der Flur 1, Gemarkung Wassel, als Teilfläche der Straße „Hinterstraße in Wassel zur Größe von ca. 32 qm, derzeit Straßenverkehrsfläche, gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden. Die Absicht der Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

2. Nach Ablauf der in § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebenen Frist von drei Monaten nach Bekanntgabe der Einziehungsabsicht ist die endgültige Einziehung der Widmung bekannt zu machen, sofern nicht Anregungen und Bedenken eingegangen sind. Bei Vorliegen von Anregungen und Bedenken ist die Einziehung erneut den Gremien zur Beratung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 10  
Spiel-, Bolz- und Sportplatz Chausseestraße hier: Bau des Spiel-, Bolz- und Sportplatzes Chausseestraße  
Enthält Anlagen
2025/0732  
Ö 11  
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Sehnde sowie 1. Änderung der Hausordnung für die Obdachlosenunterkunft der Stadt Sehnde in der jeweils geltenden Fassung  
Enthält Anlagen
2025/0700  
Ö 12  
Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl zum Rat der Stadt Sehnde  
2025/0720  
Ö 13  
Zukünftige Veränderungen im Stellenplan  
2025/0726  
Ö 14  
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hier: Gebührenkalkulation und Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung  
Enthält Anlagen
2025/0723  
Ö 15  
Außerplanmäßige Mittelfreigabe für Lagerflächen (Garagen) an den Feuerwehren Höver und Evern  
2025/0738  
Ö 16  
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung; hier: Ausübung eines Vorkaufsrechts  
2025/0745  
Ö 17  
Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 05.11.2025 hier: bedarfsgerechte Kinderbetreuung  
Enthält Anlagen
2025/0742  
Ö 18  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.02.2025 hier: Beschaffung von Uniformjacken und -hosen für die Kinderfeuerwehr in Sehnde.
Enthält Anlagen
2025/0600-1-2  
Ö 19  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2025 hier: Verkehrsberuhigung der Zubringerstraßen "Am Papenholz" und "Waldstraße" im Umfeld der KGS Sehnde  
Enthält Anlagen
2025/0754  
Ö 20  
Anfragen des Rates an die Verwaltung      
Ö 21  
-Schließung der Sitzung öffentlicher Teil      
Ö 22  
"Einwohnerfragestunde"      
N 23     (nichtöffentlich)      
N 24     (nichtöffentlich)      
N 25     (nichtöffentlich)      
N 26     (nichtöffentlich)